Der Uranpreis kennt keinen Halt

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Die Urannachfrage steigt mit der Akzeptanz von Kernkraftwerken, Urangesellschaften freuen sich.

Dekarbonisierung und Energiesicherheit sind die Schlagworte, die den Uranpreis antreiben. Auf der Klimakonferenz in Dubai haben sich 22 Länder verpflichtet, ihre Atomkraftkapazitäten zu verdreifachen. Da hat also in den letzten Jahren ein Sinneswandel stattgefunden. So hat auch kürzlich die Atomaufsichtsbehörde Japans das Betriebsverbot für das Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa aufgehoben. Es handelt sich um das größte Kraftwerk der Welt. Nun müssen nur noch die lokalen Regierungen zustimmen.

Seit 2012 war dieses Atomkraftwerk nach der Katastrophe von Fukushima außer Betrieb. Derzeit kämpfen diverse Uranproduzenten mit Produktionsproblemen. Und China kauft immer mehr Uran aus Kasachstan, denn alle wollen sich mit dem Rohstoff eindecken. Mit dem Anstieg des Uranpreises haben auch viele Uranunternehmen deutlich an Wert gewonnen. Damit steigt auch die Chance, dass sich Produzenten entschließen Erweiterungen ihrer Projekte vorzunehmen oder stillgelegte Projekte wieder zu beleben. Dennoch wird für die kommenden Jahre von einem fehlenden Uranangebot ausgegangen. Schon im Jahr 2023 haben die Uran-Futures einen enormen Anstieg hingelegt.

Dies dürfte auch zum Beispiel American Future Fuel – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/american-future-fuel-corp/ – freuen. Dessen Cebolleta Uranprojekt liegt in einer ausgezeichneten Urangegend, im Grants Mineral Belt in den USA.

Seit einiger Zeit besteht auch im Uranbereich die Möglichkeit auf ein Royalty-Unternehmen zu setzen. Uranium Royalty – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/uranium-royalty-corp/ – besitzt Royalties und Streams sowie einen großen physischen Uranbesitz.

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von Uranium Royalty (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/uranium-royalty-corp/ -) und American Future Fuel (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/american-future-fuel-corp/ -).

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.

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