Ordnungsmittel wegen Umgang mit dem Kind außerhalb der Umgangszeiten nur bei ausdrücklichem Verbot
(red/dpa). Gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen mit dem Kind müssen beide Eltern einhalten. Hat der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt, kann deswegen jedoch kein Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden. Das …