Ordnungsmittel wegen Umgang mit dem Kind außerhalb der Umgangszeiten nur bei ausdrücklichem Verbot

WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
LoopsterPanel

(red/dpa). Gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen mit dem Kind müssen beide Eltern einhalten.

Hat der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt, kann deswegen jedoch kein Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden. Das ist nur bei einem ausdrücklichen Verbot in den Umgangsregelungen möglich.

Die beiden Kinder leben bei der Mutter. Das Familiengericht hatte den Umgang des Vaters mit seinen Kindern genau geregelt. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte das Amtsgericht den Beteiligten die Anordnung von Ordnungsmitteln an.

Zwischen November 2022 und Januar 2023 fanden mehrfach Umgänge statt, bei dem der Vater ein Kind nach der Schule entweder mit zu sich nahm oder das Kind nach der Schule auf eigene Faust zur Wohnung des Vaters ging. Dieser brachte es am Abend zurück in den mütterlichen Haushalt; einige Male übernachtete das Kind auch beim Vater. Darüber hinaus verspätete sich der Vater zweimal bei der Rückgabe des anderen Kinds.

Die Mutter beantragte die Anordnung von Ordnungsgeld gegen den Vater wegen Verstößen gegen die festgelegten Umgangszeiten in Höhe von mindestens 10.000 Euro.

Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten nicht verboten
Bei der Auseinandersetzung vor Gericht war der Vater überwiegend erfolgreich. Die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung enthalte keine Anordnung, dass der Vater außerhalb der festgelegten Umgangszeiten keinen Umgang haben dürfe. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt vertraten die Meinung, dass eine Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontaktaufnahmen außerhalb der festgelegten Umgangszeiten genau dies aber voraussetze: Die Untersagung einer solchen Kontaktaufnahme müsse sich eindeutig aus der Umgangsregelung ergeben.

In zwei Fällen sah das Gericht allerdings einen Verstoß gegen die Umgangsregelung durch die verspätete Rückgabe des Kinds. Für jede Zuwiderhandlung verhängte es ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro.

Oberlandesgericht Frankfurt am 05. Juni 2023 (AZ: 6 WF 68/23)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
4cf170705d94566ee152a7f82e6eb1d2692459f1
http://www.familienanwaelte-dav.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.