Grenzgänger: Das müssen Arbeitnehmer wissen

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Immer mehr Menschen wohnen in Deutschland und arbeiten im Nachbarland Österreich. Und auch für Österreicher im Grenzgebiet ist ein deutscher Arbeitsplatz attraktiv. Doch wie sieht es mit der Versicherung aus? Bevor man einen Arbeitsvertrag abschließt, lohnt es sich, Informationen über das Sozialversicherungssystem im Land einzuholen, in dem man zukünftig arbeitet. Obwohl viele Regelungen durch EU-Vorgaben ähnlich sind, gibt es doch Unterschiede, die man als Arbeitnehmer kennen sollte. Welche das genau sind, erfährt man auf https://www.transparent-beraten.de/2016/09/22/11605/deutschland-oesterreich-so-versichert-man-sich-als-grenzgaenger/

 

Die EU macht Vorgaben

Bestimmte Regeln sind von der Europäischen Union vorgegeben. Sie wurden geschaffen, um den Bürgern das Arbeiten in einem anderen EU-Land zu erleichtern. Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit darf ein EU-Bürger beispielsweise in jedem Mitgliedsland arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis ist dazu nicht erforderlich. Auch darf man in einem Land wohnen und dort weiterhin bleiben, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. In Bezug auf Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen muss der fremde Arbeitnehmer die gleichen Rechte erhalten wie ein Staatsbürger des Landes. In einer Phase der Arbeitslosigkeit darf man sich maximal für drei Monate in einem anderen EU-Land oder in der Schweiz aufhalten. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist bis auf sechs Monate verlängert werden. In dieser Zeit erhält man die Arbeitslosenversicherung aus dem Wohnsitzland, sofern dort eine vierwöchige erfolglose Arbeitssuche nachgewiesen wird. Nach der Einreise muss man sich bei der jeweiligen Arbeitsverwaltung arbeitssuchend melden und die jeweiligen Vorgaben erfüllen. Eine Anerkennung von Berufsabschlüssen ist nur erforderlich, wenn die Berufsqualifikation im neuen Beschäftigungsland unter die reglementierten Berufe fällt. Wenn also gesetzliche Vorgaben für die Qualifikation bestehen, sind diese zu erfüllen, der Berufsabschluss muss anerkannt werden. Zu diesen Berufen gehören unter anderem Arzt, Apotheker oder Lehrer.

 

Das müssen Grenzgänger beachten

Für Grenzgänger in der Region Deutschland und Österreich ist es schon aufgrund der sprachlichen Gemeinsamkeit natürlich recht einfach, einen Arbeitsplatz im anderen Land zu finden. Trotzdem gibt es bestimmte Unterschiede am Arbeitsmarkt und im Sozialversicherungssystem, die man kennen sollte. Die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt für Deutsche und Österreicher im jeweils anderen Land uneingeschränkt. Wer aber mit einer anderen Staatsbürgerschaft als Grenzgänger arbeiten will, unterliegt unter Umständen anderen Bestimmungen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist in Deutschland mit 48 Stunden um acht Stunden höher als in Österreich. Die Probezeit wird in Österreich auf einen Monat beschränkt, ist in Deutschland aber bis zu sechs Monate möglich. Der Urlaubsanspruch beträgt in Deutschland nach gesetzlichen Vorgaben 20 Arbeitstage pro Jahr, in Österreich erhält man mindestens 25 Tage. Auch für Kündigungen und den Mindestlohn gelten abweichende Vorschriften, über die man sich kundig machen sollte.

 

Das sollte man zur Sozialversicherung wissen

Für Grenzgänger ist wichtig zu wissen, dass jeweils die Vorgaben des Landes zur Anwendung kommen, in dem man seinen Beruf physisch ausübt. Wenn ein Deutscher also in Österreich arbeitet, gelten die österreichischen Regelungen des Sozialversicherungssystems. Außerdem kommt jeweils nur ein Versicherungssystem zur Anwendung, es gilt demnach nicht das deutsche und das österreichische System parallel. Wie es sich mit den genauen Vorschriften verhält, welche Sozialversicherung das Beschäftigungsland vorsieht und welche Wahlmöglichkeiten bestehen, klärt man am besten noch vor der Unterschrift des Arbeitsvertrags mit einem Versicherungsexperten, der auf diese Fragestellungen spezialisiert ist.

 

 

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Author: transparent

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