Steuerentlastung für Unternehmen

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen des produzierenden Gewerbes und aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft mit Steuerentlastungen rechnen, wenn Energie zu betriebliche

BildDer Antrag kann beim zuständigen Hauptzollamt bis zum 31.12. des folgenden Jahres gestellt werden. Also, wollen Sie die Rückerstattung nach §54 EnergieStG für die oben genannten Anlagen für 2018 erhalten, sollten Sie das bis zum 31.12.19 den Antrag gestellt haben. Dabei gilt den Verwendungszweck der verbrauchten Energie und die verbrauchten Mengen genau aufzulisten.

Steuerentlastung nach § 9b StromStG:

Für Nutzenenergie, wie z.B. Licht, Wärme, Kälte, mechanische Energie und Druckluft, ausgenommen Druckluft, die in Druckflaschen oder anderen Behältern abgeben wird, gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen.

Auf der Grundlage eines Antrages kann die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) entlastet werden. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind dabei von der Entlastung ausgeschlossen.

Der Antragsteller hat einen Nachweis zu führen, aus dem sich für den jeweiligen Entlastungsabschnitt folgende Angaben ergeben müssen:

-die Menge des vom Antragsteller verbrauchten Stroms,
-der genaue Verwendungszweck des Stroms,
-soweit die erzeugte Nutzenergie durch ein anderes Unternehmen des Produzierenden
-Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendet worden ist
die Nutzenergiemengen, die durch dieses andere Unternehmen jeweils verwendet worden sind, sowie die für die Erzeugung der Nutzenergie jeweils entnommenen Strommengen.

Die Mitarbeiter in unserem Energie Kompetenzcenter sind darin erfahren und helfen Ihnen dabei, die Antragstellung für die genannten Möglichkeiten einer Steuerentlastung gut vorzubereiten. Sprechen Sie unsere Experten direkt an https://www.e-scan.de/leistungen/kompetenzcenter.html

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bio-Wärme-Innovation GmbH
Frau Shirin Dolati Heydari
Halberstädter Straße 40a
39112 Magdeburg
Deutschland

fon ..: 039199096978
web ..: https://www.e-scan.de/start.html
email : dolati@e-scan.de

Pressekontakt:

Bio-Wärme-Innovation GmbH
Frau Shirin Dolati Heydari
Halberstädter Straße 40a
39112 Magdeburg

fon ..: 039199096978
web ..: https://www.e-scan.de/start.html
email : dolati@e-scan.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.