Hochzeitsgeschenk: gewusst wie…

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
thekey.ACADEMY

Geldgeschenke zur Hochzeit immer “ausdrücklich” überreichen
Vorsorge treffen gegen den Rosenkrieg

Geldgeschenke zur Hochzeit immer “ausdrücklich” überreichen
Wenn das Hochzeitsgeschenk zum Bumerang wird…

Es ist ein Klassiker: Zur Hochzeit der – womöglich einzigen – Tochter lassen sich die Eltern nicht lumpen. Ein günstig gelegenes Baugrundstück soll die Zukunft der jungen Frau sichern. Damit beim frisch gebackenen Schwiegersohn keine Missstimmung aufkommt, überreichen sie statt des Grundstücks die für den Kauf benötigte Summe. Zeugen sind sämtliche Gäste des romantischen Hochzeitfestes.

Diese überflüssige Rücksichtnahme auf die Gemütslage der neuen Verwandtschaft erweist sich im Scheidungsfall oft als Bumerang. Das Grundstück wird in der Regel als gemeinsames Vermögen gewertet, das hälftig unter den Partnern aufgeteilt werden muss.

Denn bei einem Rosenkrieg ist damit zu rechnen, dass sowohl Tochter als auch Schwiegersohn Zeugen mitbringen, die die jeweilige Auslegung des Sachverhalts belegen: Die Ehefrau und ihre Eltern schwören Mark und Bein, dass das Grundstück für ihre Tochter bestimmt war. Freunde und Anverwandte des Exmannes bezeugen hingegen, dass es ein Geschenk für das Hochzeitspaar war.

Dagegen Vorsorge zu treffen ist verhältnismäßig einfach. Sollten Sie in eine vergleichbare Situation kommen, überreichen Sie Ihr wohlwollendes Geschenk “ausdrücklich” nur an eine Person. Sicherheitshalber sollten Sie diese Ausdrücklichkeit schriftlich fixieren und das entsprechende Papier gut verwahren. Mit einem Text wie: “Als Starthilfe in deine Zukunft schenken wir dir – nicht euch – die beiliegende Summe XY.” Wenn Sie sich an diesen simplen Rat halten, ist das Eigentum Ihres Kindes gesichert.
In unserer Kanzlei beraten die Fachanwältinnen für Familienrecht Jutta Christen und Nicole Kürten die Mandanten zu allen Fragen rund um Ehevertrag, Trennung und Scheidung.

Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und Familienrecht

Dr. Bastgen RAinnen
Margit Dr. Bastgen
Talweg 7
54516 Wittlich
06571/ 91 24-0
email@bastgen.com
http://www.bastgen.com

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.