GebäudeEnergieGesetz: Klare Antwort: “Energieeffizienz”

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Ölkessel? Gasheizung? Wärmepumpe?

GebäudeEnergieGesetz: Klare Antwort: "Energieeffizienz"
BVFI und BVGeM informieren

Ab 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. “… soll möglichst …” heißt nicht “… muss …”. Aus dem “Heizhammer” ist ein “Klima-Kompromiss” geworden. Bestehende Öl- und Gas-Heizungen können weiterlaufen, es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen und eine umfangreiche Förderung. Erst ganz am Ende steht ein “Muss”: Am 31.12.2044 ist Schluss für fossile Brennstoffe.

Die noch immer hitzig geführte Debatte zur Novelle des GebäudeEnergieGesetzes (GEG) bewegt und verunsichert ganz Deutschland. Es scheint als würde es nur Fragen geben. Die gute Nachricht: Auf die 114 komplizierten GEG-Paragrafen und 11 umfangreichen Anlagen gibt es quasi als Überschrift ein einziges Wort als klare Antwort:”Energieeffizienz”.

Kein akutes Verbot von Öl- und Gasheizungen. Schrittweiser Ausstieg aus der fossilen Energie.

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird: Fakt ist, dass es kein akutes Verbot von Öl- und Gasheizungen geben wird, auch wenn deren Ende eingeläutet ist. Es wird einen schrittweisen Ausstieg aus der fossilen Energie bis 2045 geben. Es wäre auch technisch gar nicht möglich, weit über 10 Millionen Heizungen auf einen Schlag auszutauschen. Was gilt denn nun ab 1. Januar 2024 für Hauseigentümer?

1. Eine Öl- oder Gasheizung, die noch funktioniert, darf weiter betrieben werden. Selbst wenn sie einen Defekt hat, darf sie repariert werden. Nur wenn sie nicht mehr repariert werden kann, muss man sich von ihr endgültig verabschieden. Es gibt jedoch Übergangsfristen (siehe Punkt 3).

2. Wenn eine Heizung neu installiert wird, dann muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet ab 1. Januar 2024 für Neubauten: Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Hybridheizung, solarthermie-unterstützte Haustechnik (auch “Sonnenhaus”), Stromdirektheizung (Infrarotheizung), “H2-Ready”-Gasheizung (wasserstofftauglich) oder eine Biomasseheizung mit Biogas als Energieträger.

3. In einem Bestandsgebäude sind bei einem Heizungstausch zusätzlich auch Biomasseheizungen auf Basis “Pellets”, “Hackschnitzel” und “Scheitholz” (Holzvergaserkessel) erlaubt. Auch ein Kamin-Kachelofen darf neu eingebaut werden. Doch im Bestand greift das GEG teilweise erst im Jahr 2028. Zunächst muss es überall erstmal eine kommunale Wärmeplanung geben. Städte mit über 100.000 Einwohnern haben Zeit bis Mitte 2026, Städte und Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen erst Mitte 2028 startklar sein. Bis dahin ändert sich für Hauseigentümer nichts.

Kommunale Wärmeplanung: klimaneutrales Wärmekonzept für den eigenen Wohnort

Damit nun diese kommunalen Wärmeplanungen auf Grundlage einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufgestellt werden können, muss zunächst der gesamte Wärmebedarf einer Stadt oder Kommune ermittelt werden. Im Anschluss wird überlegt, ob beispielsweise Wärmenetze wirtschaftlich umsetzbar sind. Erst danach kann ein Hauseigentümer verlässlich entscheiden, so die Argumentation, welche Heizung für ihn die beste ist.

Doch an diesem Punkt fehlt in der hitzigen Debatte rund ums GEG das entscheidende Energieeffizienz-Argument: Würde man jetzt sofort alle älteren Häuser zunächst vernünftig dämmen, würde man den Gesamt-Energiebedarf in der Stadt oder Kommune deutlich reduzieren und bekäme ein komplett anderes Ergebnis als aktuell vorgesehen, da man eine Wärmeplanung jetzt auf Basis des unsanierten Zustands macht. Es wird am Ende also Wärme bereitgestellt, die man gar nicht mehr benötigt.

Auch nach 2026/2028 dürfen übrigens noch Öl- und Gasheizungen installiert werden, wenn diese etwa eine Wärmepumpe unterstützen, die den Wärmebedarf im Winter nicht allein aus eigener Kraft schafft. Klüger ist es, für ein gut gedämmtes Haus eine passende Wärmepumpe zu konfigurieren, anstatt zwei Heizungssysteme neu einzubauen, die dann beide auch gewartet werden müssen. Inklusive regelmäßige Schornsteinfegerbesuche. Wer denkt sich solche Konzepte aus?

Die Verunsicherung bei Hauseigenümern hatte im Jahr 2023 auch dazu geführt, dass die Anzahl der energetischen Gebäudemodernisierungen stark zurückgegangen ist und es einen Run auf Gasheizungen gab. Allein im Jahr 2022 wurden noch über 600.000 neue Gasheizungen eingebaut. Ein großer Schritt zurück in die Vergangenheit. Heute eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen ist – abgesehen vom Umweltschaden – fatal, da die Preise für Öl und Gas in den nächsten Jahren massiv steigen werden.

Dank Förderung kann eine Wärmepumpe in der Anschaffung billiger als eine Gasheizung sein

Das neue GEG sieht ohne Wenn und Aber vor, dass bis Ende 2044 keine Öl- und Gasheizung mehr in Betrieb ist. Aufgrund der angekündigten Förderprogramme ist es sinnvoll, eine defekte Öl- oder Gasheizung ab Januar 2024 freiwillig gegen eine klimafreundliche Alternative zu tauschen.

Rechenbeispiel: Neue Gasheizung ohne Förderung: 14.000 Euro. Wärmepumpe mit Förderung: 30.000 Euro minus 15.000 Euro = 15.000 Euro. Bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro bekommt ein Hauseigentümer in diesem Beispiel sogar 21.000 Euro Zuschuss: Da ist die Wärmepumpe mit 9.000 Euro in der Anschaffung dann billiger als die neue Gasheizung (14.000 Euro). Und die Heizkosten sind bei der Wärmepumpe sowieso niedriger. Danke Bundesregierung.

Empfehlung per sofort: Zweigleisige Strategie

Für den Gebäudesektor gibt es per sofort eine zweigleisige Strategie, wenn wir wahrhaftig daran interessiert sind, unseren Lebensraum zu erhalten: Beginnend mit den sehr alten Häusern (“Worst Performing Buildings” – Effizienzklassen G und H) werden per sofort die Gebäudehüllen gedämmt. Bis zu 80 Prozent Energieeinsparung sind möglich. Das bedeutet 80 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen, wenn eine Öl- oder Gasheizung im Haus eingebaut ist.

Parallel werden in diesen Bestandsgebäuden die alten Öl- und Gasheizungen dann Stück für Stück durch umweltverträgliche Heizsysteme getauscht. Ein einfacher, sinnvoller und plausibler Plan, der schon jetzt – wie in der Vergangenheit auch – über eingesparte Energiekosten und Förderzuschüsse finanziert werden kann, wie mit dem BVGeM-Wirtschaftlichkeitsrechner aufgezeigt wird.

Über 5.000 BVGeM-zertifizierte Modernisierungsberaterinnen und -berater können es vorrechnen. Das Geld gibt man also so oder so aus: Entweder wird es verheizt oder eben ins eigene Haus investiert. Der Schlüssel liegt nach wie vor bei der Energieeffizenz. Die beste Energie ist eben immer noch die, die wir gar nicht erst brauchen.

Die Zeit des Diskutierens und Abwartens ist rum, die Zeit des Machens beginnt. Hauseigentümer und Klima profitieren. Jetzt – und nicht erst ab 2026 oder 2028.

5.797 Zeichen, Veröffentlichung honorarfrei, Belegexemplar erbeten

Bildunterschrift
Die Gebäudehülle dämmen, neue Fenster einbauen. So werden immerhin schon mal 80 Prozent der Klimaziele erreicht.

Kontaktdaten für Rückfragen der Redaktion
Dipl.-Ing. Ronald Meyer
Vorstand Bundesverband Gebäudemodernisierung e.V.
Ratsfreischulstraße 8
04109 Leipzig
Mobil: +49 (0) 157 8 22 11 391
E-Mail: vorstand@bvgem.de
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