FG Münster: Geschäftsführer muss Umsatzsteuer trotz Insolvenzantrag abführen

WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
etexter
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Become An Actor - eBook

FG Münster: Geschäftsführer muss Umsatzsteuer trotz Insolvenzantrag abführen

FG Münster: Geschäftsführer muss Umsatzsteuer trotz Insolvenzantrag abführen

Geschäftsführer bleiben auch nach Stellung eines Insolvenzantrags und Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung zur Zahlung der Steuerrückstände der Gesellschaft verpflichtet.

Nach der Stellung eines Insolvenzantrags befinden sich Geschäftsführer oftmals in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite gehört es zu ihren Aufgaben, die Steuern für die Gesellschaft abzuführen, auf der anderen Seite sind sie verpflichtet, die Insolvenzmasse zu erhalten. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Mai 2018 (Az.: 7 K 783/17) bleiben die Geschäftsführer auch trotz der Stellung eines Insolvenzantrags und der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung weiterhin zur Zahlung der Steuerrückstände unter Beachtung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung verpflichtet, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatten die Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzgericht eröffnete das Insolvenzverfahren, ordnete Eigenverwaltung an und bestellte einen vorläufigen Sachwalter. Ein Verfügungsverbot oder Zustimmungsvorbehalt ordnete es nicht an. Einige Monate später nahm das Finanzamt die Geschäftsführer für die im Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Umsatzsteuerrückstände der Gesellschaft in Höhe einer Quote von 5,88 Prozent in Anspruch.

Hiergegen legten die Geschäftsführer Einspruch mit der Begründung ein, dass der Haftungszeitraum ende, sobald die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt sei. Zudem entstehe durch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung ein geändertes Pflichtenprogramm, so dass die Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft erstattungspflichtig gewesen wären, wenn sie die Umsatzsteuerrückstände getilgt hätten. Außerdem habe der vorläufige Sachwalter der Abführung der ausstehenden Umsatzsteuer mündlich widersprochen.

Die Klage scheiterte vor dem Finanzgericht Münster. Die Geschäftsführer seien trotz des Insolvenzantrags und der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung zur Zahlung der Steuerrückstände unter Berücksichtigung der anteiligen Tilgung verpflichtet gewesen, so das Finanzgericht. In der Abführung der Steuern liege keine Kollision mit der Massesicherungspflicht. Diese könne allenfalls dann bestehen, wenn die Geschäftsführer überproportionale Zahlungen auf die Umsatzsteuer geleistet hätten. Auch ein mündlicher Widerspruch des vorläufigen Sachwalters führe nicht zu einer Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Geschäftsführer. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten unterliege nicht dem Widerspruchsrecht des vorläufigen Sachwalters, so das FG.

Im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können leitende Organe bei einer drohenden oder eingetretenen Insolvenz beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/umsatzsteuer.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.