Das Familienrecht in Deutschland steht vor möglichen umfassenden Reformen, die sowohl die Regelungen rund um Unterhalt und Betreuung als auch die Abläufe vor den Familiengerichten betreffen könnten. Diese Entwicklungen spiegeln den gesellschaftlichen Wandel wider, in dem traditionelle Rollenbilder zunehmend abgelöst werden und Eltern sich die Betreuung ihrer Kinder partnerschaftlich teilen.
Im Jahr 2024 legte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vor. Dieser wurde später in einen Diskussionsentwurf umgewandelt, um eine breitere Debatte zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, den Kindesunterhalt stärker an den tatsächlichen Betreuungsanteilen beider Elternteile auszurichten. Insbesondere das sogenannte asymmetrische Wechselmodell, bei dem die Kinder beispielsweise 60 Prozent der Zeit bei einem Elternteil und 40 Prozent beim anderen verbringen, soll in der neuen Berechnungsweise berücksichtigt werden. Auch Mehrkosten, die durch diese Modelle entstehen, wie etwa doppelte Wohn- oder Fahrtkosten, sollen gerechter aufgeteilt werden.
Zudem wird vorgeschlagen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt flexibler zu gestalten. Anstelle der bisherigen starren Regelung, die einen Anspruch nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes vorsah, sollen künftig der individuelle Betreuungsbedarf des Kindes sowie die tatsächliche Erwerbsmöglichkeit des betreuenden Elternteils im Vordergrund stehen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Selbstbehalt, der realitätsnah angehoben werden soll, um zu verhindern, dass Unterhaltspflichtige durch die Zahlungsverpflichtungen in existenzielle Not geraten.
Neben den materiellen Veränderungen wird auch die Einführung eines digitalen Zivilprozesses diskutiert. Das sogenannte Erprobungsgesetz zur Entwicklung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit wurde im September 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Es sieht vor, digitale Gerichtsverfahren zunächst in ausgewählten Gerichten zu testen. Schriftsätze und Belege könnten vollständig elektronisch eingereicht werden, Akten digital zur Verfügung stehen und mündliche Verhandlungen per Videokonferenz stattfinden. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Effizienz der Rechtsprechung zu steigern.
Für getrenntlebende Eltern und Paare in der Trennungsphase könnten diese Reformen mehr Gerechtigkeit bringen, aber auch einen erhöhten organisatorischen Aufwand bedeuten. Betreuungszeiten und damit verbundene Kosten müssten künftig genau dokumentiert werden, damit die neue Staffelung des Unterhalts korrekt angewendet werden kann. Auch bestehende Vereinbarungen sollten rechtzeitig auf ihre Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.
In der Region Hannover unterstützt die auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin Birgit Lübke betroffene Eltern und Paare bei diesen Herausforderungen. Als erfahrene Fachanwältin und zertifizierte Mediatorin begleitet sie Mandanten bei der Unterhaltsberechnung nach neuem Recht, der Vorbereitung der erforderlichen Betreuungsdokumentation und der professionellen Umsetzung digitaler Gerichtsverfahren. Dank ihrer Mediationspraxis entwickelt sie zudem alternative Konfliktlösungen, die den künftigen gesetzlichen Rahmen bereits berücksichtigen und gerichtliche Auseinandersetzungen häufig überflüssig machen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sowohl die vorgeschlagenen Änderungen im Unterhaltsrecht als auch die Einführung des digitalen Zivilprozesses derzeit noch nicht in Kraft getreten sind. Der Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Unterhaltsrechts befindet sich weiterhin in der Abstimmungsphase, und das Erprobungsgesetz für den digitalen Zivilprozess wird zunächst in ausgewählten Gerichten getestet. Betroffene sollten sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um auf mögliche Veränderungen vorbereitet zu sein.

