Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice

Chance oder Risiko? Vorgaben zur Energieeffizienz im Unternehmen

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Am 21.09.2023 verkündete der Deutsche Bundestag in einer offiziellen Pressemitteilung, dass das Energieeffizienzgesetz einen klaren gesetzlichen Rahmen zur Förderung der Energieeffizienz geschaffen hat. Dieses bedeutende Gesetz hat das erklärte Ziel, einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele zu leisten, indem es nicht nur energieintensive Unternehmen, sondern auch Rechenzentren und öffentliche Einrichtungen einbezieht. Während dies anfangs für Unternehmen wie zusätzliche Vorschriften und Verpflichtungen erscheinen mag, eröffnet es gleichzeitig bedeutsame Chancen und Potenziale. Denn im Fokus steht die Reduzierung des End- und Primärenergieverbrauchs in jedem Unternehmen.

Was beschlossen wurde:
Im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wurde beschlossen, dass Unternehmen mit einem erheblichen Energieverbrauch – nämlich mehr als 15 GWh pro Jahr – dazu verpflichtet sind, innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Energie- oder Umweltmanagementsysteme zu etablieren. Beträgt der Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei Jahren mehr als 2,5 GWh pro Jahr, sind bereits Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen zu erfassen und öffentlich zu machen. Es besteht jedoch keine zwingende Vorgabe zur Umsetzung aller resultierenden Maßnahmen. Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, erfolgt im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß den Richtlinien der DIN EN 17463.

Rechenzentren in der Pflicht
Für Rechenzentren gelten zusätzliche Anforderungen. Ab einer Nennanschlussleistung von 200 kW sind sie ebenfalls verpflichtet, ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuführen. Zusätzlich müssen ab 2026 neu in Betrieb genommene Rechenzentren die Abwärme nutzen oder zumindest den Nachweis von 10 % wiederverwendeter Energie erbringen. Ab Juli 2028 wird dieser Anteil auf 20 % erhöht. Des Weiteren müssen sie ab Januar 2024 mindestens 50 % ihres Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen, ab Januar 2027 sogar 100 %. Diese und weitere Informationen zu ihrem Energieverbrauch müssen sie in einem öffentlichen Register veröffentlichen und ihre Kunden über ihren spezifischen Verbrauch informieren.

Abwärme ist zu vermeiden
Nicht nur Rechenzentren sehen sich mit verschärften Anforderungen konfrontiert: Künftig sind alle Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr angehalten, Abwärme gemäß dem neuesten Stand der Technik zu vermeiden und den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren. Dabei wird betont, dass unvermeidbare Abwärme nach Möglichkeit und unter zumutbaren Bedingungen wiederverwendet werden sollte. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, auf Anfrage Informationen über diese Maßnahmen sowohl an Kunden als auch an die Bundesstelle für Energieeffizienz bereitzustellen, um die Transparenz über eine öffentlich zugängliche Plattform zu fördern. Dies ermöglicht einen Vergleich mit ähnlichen Rechenzentren oder Unternehmen und trägt zur Sensibilisierung für einen energieeffizienteren Betrieb bei.
Das Gesetz erstreckt sich nicht nur auf Unternehmen, sondern betrifft auch öffentliche Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese Einrichtungen müssen ebenfalls, sobald ihr Endenergieverbrauch die Marke von einer GWh pro Jahr überschreitet, Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen und jährlich eine Gesamtendenergieeinsparung von 2 % erreichen.

Energieeffizienzgesetz als Chance
Das neue Gesetz legt nun verbindliche Vorgaben für Investitionen von energieintensiven Unternehmen und Rechenzentren fest, während gleichzeitig eine Vorbildfunktion von öffentlichen Einrichtungen gefordert wird. Die erzielten Fortschritte sollen transparent dokumentiert werden, um auch weniger energieintensive Unternehmen zur Umsetzung von Einsparungen und Investitionen zu ermutigen.
Langfristig betrachtet bietet dieses Gesetz eine beachtliche Chance für zahlreiche Unternehmen ihre Energiekosten zu reduzieren. Es verpflichtet insbesondere zur Umsetzung wirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die nach einer spezifischen Analyse nachweislich Einsparungen generieren sollen. Auch ein Energiedatenmanagementsystem – wie bereits von uns informiert liegt die Förder-Quote bei bis zu 50 % – amortisiert sich so innerhalb kürzester Zeit. Dieses System deckt Ihre Effizienzpotenziale auf. Angesichts der aktuell hohen oder sogar steigenden Energiekosten ist das Einsparpotenzial erheblich, und eine Investition zahlt sich unmittelbar aus. Gemäß dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird erwartet, dass sich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem im Durchschnitt bereits innerhalb des ersten Jahres amortisiert.

Neben den Kosteneinsparungen ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist die positive Außenwirkung, die ein Unternehmen hat, das zu den energieeffizientesten seiner Branche gehört und stets die Nachhaltigkeit im Blick hat.
Die Linie des Gesetzes ist daher klar festgelegt: Es soll den Unternehmen vor allem durch Transparenz und Hinterfragen der eigenen Prozesse und Potentiale einen energieeffizienteren und damit wettbewerbsfähigeren Betrieb ermöglichen, während zugleich der Endenergieverbrauch reduziert wird.

Wie setze ich das Gesetz um?
Es ist wichtig, zielgerichtet vorzugehen. Der erste Schritt sollte daher die Erstellung einer Maßnahmenliste sein, wie es mit dem Energiedatenmanagement visual energy möglich ist. Mithilfe dieser Liste lassen sich Fortschritte, Zieltermine, Verantwortlichkeiten und weitere relevante Informationen auf einen Blick einsehen. Dies in visual energy anstatt in Excel zu lösen, bietet zudem einen entscheidenden Vorteil: Jede Maßnahme wird direkt mit den zugehörigen Messstellen verknüpft. Es können so direkt wichtige Diagramme, Berichte oder Kennzahlen erstellt werden und zu jeder Maßnahme abgelegt werden. Dadurch ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 möglich.
Wie umfassend damit gearbeitet werden kann, erkennt man auch an der Vielfältigkeit und Flexibilität eines solchen Systems, da nicht nur Strom, sondern auch Wasser, Gas, Druckluft und alle weiteren Medien analysiert werden können. Zudem können bereits vorhandene Messgeräte verschiedener Hersteller integriert werden. Dies trägt dazu bei, dass die Investitionskosten im Rahmen bleiben, unabhängig davon, ob es sich um ein System mit 20 oder 1.500 Messstellen handelt.
Hier hat sich die nach ISO 50001-zertifizierte Software visual energy bereits seit über 20 Jahren auf dem Markt bewährt, unter anderem durch ihre mobile Anwendung. Sie ermöglicht allen Nutzern die manuelle Erfassung von Messstellen und den Zugriff auf Maßnahmen, unabhängig von ihrem Standort. Ergänzt wird das System durch die Dashboards und Berichte, die automatisiert versendet werden können und direkt im System oder im E-Mail-Postfach zur Verfügung stehen.

Wie dieses System implementiert wird und worauf hierbei geachtet werden muss, werden Ihnen unsere Experten gern im Detail zeigen – individuell auf Ihren Betrieb angepasst.

Ihr Simon Tempelmeier
Produktmanagement KBR GmbH

Strategischer Erfolgsfaktor Energiemanagement
Wofür verwenden wir Energie? Und warum? Diese Fragen klingen nur scheinbar philosophisch. In der Praxis spielen Sie eine zentrale Rolle für die aktuellen Herausforderungen in der Industrie, Gewerbe, und gewerblichen Objekten.

ENERGIEFFIZINZ HAT KEINEN PREIS, NUR EINE RENDITE!
EINSPARUNGEN erreicht man, indem man die verbrauchte Energiemenge nachhaltig reduziert. In jedem Objekt schlummern erhebliche Potentiale von NUTZLOS VERBRAUCHTER ENERGIE. Finden Sie zuverlässig echte EINSPARPOTENTIALE im Energieverbrauch, sparen Ressourcen, schonen die Umwelt und sichern nachhaltig ihren WETTBEWERBSVORTEIL.

Das KBR-Energiemanagementsystem, mit einem aufeinander abgestimmtem Produktspektrum, umfasst das Managen von Energiedaten, Leistungsspitzen, Blindarbeit, sowie der Netzqualität und hat für Ihre erfolgreiche Zertifizierung nach ISO 50001 und dem Energieaudit alles an Bord.

Mit uns können Sie ihre ENERGIEKOSTEN SENKEN und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Starten Sie jetzt mit uns Ihre “Mission Energie”: BLICKEN SIE IN EINE ENERGIEEFFIZIENTE ZUKUNFT!

Kontakt
KBR GmbH
Christian Wiedemann
Am-Kiefernschlag 7
91126 Schwabach
+49 (0)9122/6373-0
+49 (0)9122/6373-83
6330d6efc8ebcd52ee9220ba8ef3a7b7a045ae0d
http://www.kbr.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: