Widerruf von Darlehen: BGH stärkt Verbrauchern erneut den Rücken
Mit dem Urteil vom 12.06.2016 hat der BGH entschieden, dass die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ den Verbraucher nicht eindeutig genug belehre.

