Kindesunterhalt: Kosten für Tagesmutter sind kein Mehrbedarf
Karlsruhe/Berlin (DAV). Die Kosten für die Fremdbetreuung eines Kinds können nur dann als Mehrbedarf des Kindesunterhalts angesetzt werden, wenn diese Betreuung pädagogisch veranlasst ist. Dazu gehören in der Regel nicht …

