OLG Hamburg zu irreführender Werbung: Keine Gebühren heißt keine Gebühren
OLG Hamburg zu irreführender Werbung: Keine Gebühren heißt keine Gebühren Wo kostenlos draufsteht, sollte auch kostenlos drin sein. Ansonsten kann eine derartige Werbung irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, …

