6. Dezember 2025

Änderungen am 01. April

Alle Radfahrer müssen nun ein geeichtes Tachometer (Vorführung beim TÜV) mit elektronisch regelbarer Geschwindigkeitssperre besitzen. Hinzu kommt ein striktes Tempolimit von maximal 10 Km/h in der Stadt und 20 Km/h …