Eine niederländische Holding bleibt auch 2026 eine der attraktivsten legalen Möglichkeiten, als deutscher Unternehmer Steuern und Bürokratie deutlich zu reduzieren.
– und das ist vor allem bei größeren Vermögen und internationalem Wachstum interessant.
1. Spürbar weniger Steuern auf Gewinne
Weniger Körperschaftsteuer:
In den Niederlanden zahlen Sie 19 % bis 200.000 EUR Gewinn und 25,8 % darüber.
In Deutschland landen Sie mit Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer schnell bei rund 30 % – und oft darüber.
Dividenden fast komplett steuerfrei:
Hält die Holding mindestens 5 % an einer Tochtergesellschaft, sind Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 100 % von der Körperschaftsteuer befreit.
Ergebnis: Gewinne bleiben im System, können innerhalb der Struktur verschoben, gebündelt und reinvestiert werden – ohne private Sofortbesteuerung.
Verkauf von Firmenanteilen ohne Steuerkeule:
Der Verkauf einer Tochterfirma kann in den Niederlanden in der Regel steuerfrei in die Holding fließen – statt privat mit hoher Einkommensteuer besteuert zu werden.
Steuerneutrale Reinvestition statt Privatertrag:
Gewinne können ohne persönliche Steuerbelastung in Immobilien, Projekte, Start-ups oder neue Märkte gesteckt werden.
Konkretes Beispiel:
Bei 250.000 EUR Gewinn spart eine niederländische Holding gegenüber einer deutschen GmbH rund 17.500 EUR pro Jahr
(Gesamtsteuerlast ca. 41 % statt 48 %).
2. Weniger Bürokratie, weniger Kapitalbindung
Stammkapital: 1 EUR statt 25.000 EUR
Eine niederländische B.V. braucht theoretisch nur 1,00 EUR Stammkapital.
Die deutsche GmbH verlangt 25.000 EUR – Geld, das gebunden ist, statt für Wachstum zu arbeiten.
Weniger Pflichten, weniger Papierkrieg:
Eine vereinfachte Bilanz reicht, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht nötig.
Prüfungen werden erst ab ca. 6 Mio. EUR Bilanzsumme, 12 Mio. EUR Umsatz oder 50 Mitarbeitern relevant.
Flexibleres Gesellschaftsrecht:
Das niederländische Recht ist deutlich unternehmerfreundlicher, die Finanzverwaltung praxisnäher und weniger „kreativ restriktiv“ als in Deutschland.
3. Internationales Wachstum – steuerlich clever aufgestellt
Starkes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen:
Die Niederlande haben Abkommen mit sehr vielen Ländern – auch mit klassischen Steueroasen.
Das senkt Quellensteuern auf Lizenzen, Zinsen oder Managementgebühren erheblich.
EU-Expansion aus einem Guss:
Von einer niederländischen Holding aus lassen sich Tochterunternehmen in allen EU-Ländern, aber auch ausserhalb der EU vergleichsweise einfach strukturieren.
Seriöses Image statt „Briefkastenfirma“:
Niederländische Holdings gelten weltweit als professionell, stabil und seriös – ganz anders als klassische Offshore-Konstrukte.
IP-Box für Lizenzen und Patente:
Rund 80 % der Einkünfte aus bestimmten IP-Rechten können steuerlich begünstigt werden – ein massiver Hebel für technologie- und markengetriebene Unternehmen.
4. Vermögen schützen, Risiken auslagern
Klare Haftungstrennung:
Operative Risiken (Haftung, Verträge, Personal) sitzen in der Tochtergesellschaft.
Die Gewinne werden nach oben in die Holding gezogen und dort geschützt.
Holding steuert, Töchter arbeiten:
Die Holding kümmert sich um Management, Beteiligungen, Finanzierung;
die Töchter konzentrieren sich aufs Geschäft – sauber getrennt, klar strukturiert.
Gewinne flexibel verschieben:
Mittel können flexibel zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verteilt und dort eingesetzt werden, wo sie am meisten bringen.
5. Praktische Umsetzung: schnell, günstig, unternehmerfreundlich
Gründung ohne deutschen Papierkrieg:
2026 liegen die Gründungskosten einer niederländischen Holding etwa bei:
* Notar: ca. 1.100-1.300 EUR
* Dolmetscher: ca. 400-600 EUR
* Begleitung/Organisation: ca. 350 EUR
Überschaubare laufende Kosten:
Eine komplette Administration inklusive Geschäftsadresse gibt es ab 500 EUR netto im Monat.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschluss und Bilanz liegen erfahrungsgemäß spürbar unter deutschen Kosten – und sind verhandelbar.
Flexible Vergütung für Geschäftsführer:
Gehaltsmodelle können individuell gestaltet werden – unter Berücksichtigung der deutsch-niederländischen Sozialversicherungsabkommen.
Keine ständige Präsenzpflicht vor Ort:
Persönliche Anwesenheit ist nur für den Notartermin nötig.
Ein niederländisches Bankkonto ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Fazit:
Wer als deutscher Unternehmer Vermögen aufbauen, international expandieren und gleichzeitig legal Steuern, Bürokratie und Haftungsrisiken reduzieren will, kommt 2026 an einer niederländischen Holding kaum vorbei.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dutch Intraco Holding B.V.
Herr Michael Ilgner
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