Ausgleichszahlung statt Versorgungsausgleich als Werbungskosten absetzbar
Stuttgart/Berlin (DAV). Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen. Wer seine betriebliche Altersversorgung nicht mindern lassen möchte, kann auch eine Zahlung leisten. Dabei …

