Leise rieselt das Laub im Herbst – Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen
Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.
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Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.
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