Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) weist die Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates, die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen
im Rahmen der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) schrittweise zu beenden, entschieden zurück. Der Vorstoß ist fachlich unbegründet, klimapolitisch kontraproduktiv und gefährdet die Erreichung der ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor. Auch im Umweltausschuss des Bundesrates sollte anerkannt werden, dass der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich die Emission von etwa 12 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermeidet.
„Wer im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur THG-Quote bewährte, nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe allein aus ideologischen Gründen aus der Anrechnung drängen will, verschärft die Klimaschutzlücke im Verkehr sehenden Auges“, erklärt Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. „Der Umweltausschuss ersetzt eine faktenbasierte Bewertung nachhaltiger Biokraftstoffe durch längst widerlegte Schlagworte. Die immer wieder bemühte Behauptung angeblich dauerhafter „Tank-oder-Teller“-Konkurrenzen entbehrt jeder sachlichen Grundlage.“ In Deutschland eingesetzte Biokraftstoffe unterliegen strengen EU-Nachhaltigkeitsanforderungen, die sowohl globale Entwaldung als auch indirekte Landnutzungsänderungen wirksam ausschließen. Gleichzeitig entstehen bei der heimischen Produktion von Bioethanol erhebliche Mengen proteinreicher Futtermittel, die Sojaimporte beispielsweise aus Übersee ersetzen und somit zur Stabilisierung der europäischen Agrarmärkte beitragen.
„Es ist widersprüchlich, wenn der Umweltausschuss der Länder im Rahmen der THG-Quote kurzfristig verfügbare, kosteneffiziente und nachweislich treibhausgasmindernde Optionen auszuschließen versucht, ohne gleichzeitig realistische Alternativen in ausreichendem Umfang benennen zu können“, so Gerig weiter. Ein schrittweiser Ausschluss anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe würde nicht nur Investitionen und Arbeitsplätze in der heimischen Biokraftstoffwirtschaft gefährden, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Importen erhöhen und gleichzeitig die Defossilisierung des Verkehrs einseitig an den stockenden Hochlauf der E-Mobilität binden.
Der BDBe hat die Erwartung, dass sich die Länder im Bundesrat am kommenden Freitag klar von der Empfehlung des Umweltausschusses vom 19.1.2026 distanzieren und die THG-Quote als das weiterentwickeln, was sie sein muss: ein wirksames, technologieoffenes Instrument zur schnellen Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr.
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Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppelprodukte reicht. Zu den Koppelprodukten zählen Futtermittel wie DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke und Lebensmittel oder die chemische Industrie wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
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