Wenn die Rente nicht reicht: Gericht stärkt Unterhaltspflichtige
(DAV). Muss ein Rentner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente unter Umständen vorübergehend „aufgestockt“ werden, jedoch nur so weit, wie es zur Zahlung des tatsächlich noch geschuldeten Unterhalts …

