Wo Geflügel draufsteht, darf kein Schweinespeck drin sein

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Redenservice

Wo Geflügel draufsteht, darf kein Schweinespeck drin sein

Wo Geflügel draufsteht, darf kein Schweinespeck drin sein

Steht “Geflügel Salami” auf der Packung, hat Schweinespeck in der Wurst nichts zu suchen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden (Az. 9 A 517/20).

Verbraucher wollen wissen, welche Inhaltsstoffe Lebensmittel enthalten. Irreführende Angaben können daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtanwälte Das bestätigt auch ein Beschluss des OVG Münster vom 15. August 2022.

In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um eine Salami, die als “Geflügel Salami” in den Verkaufsregalen landete. Auf der Vorderseite der Verpackung stand groß “Geflügel Salami” und nur auf der Rückseite fand sich unter der fett gedruckten Bezeichnung in deutlich kleinerer Schrift auch der Zusatz “mit Schweinespeck”, der auch in der Zutatenliste aufgeführt wurde.

Der zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung des Landkreises sah in der Bezeichnung bzw. der Aufmachung des Produkts eine Irreführung der Verbraucher und Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Das Verwaltungsgericht Minden teilte diese Einschätzung. Das Unternehmen, das die Wurst herstellt, sah dies anders. Eine Erwartung, nach der die Salami ausschließlich Geflügel enthält, bestehe nur bei der Bezeichnung als “rein Geflügel”. Außerdem werde auch bei der Geflügel Salami ausschließlich Fleisch von Geflügel verwendet. Denn Schweinespeck sei kein Fleisch, sondern werde als technologisch erforderliche Fettquelle zugeführt und vom Verbraucher als Zutat erwartet, so der Hersteller.

Dieser Argumentation folgte das OVG Münster nicht und lehnte den Antrag auf Berufung gegen das Urteil des VG Minden ab. Dies begründete es im Wesentlichen damit, dass durch die Angabe “Geflügel Salami” auf der Vorderseite der Verpackung beim Verbraucher ein falscher Eindruck im Hinblick auf die Eigenschaften des Lebensmittels entstehe. Er erwarte, dass die Salami ausschließlich aus Geflügelfleisch bestehe und nicht auch Schwein enthält. Das gelte auch für Schweinespeck oder andere Teile des Schweins, so das Gericht. Dieser falsche Eindruck werde auch durch die Angabe “mit Schweinespeck” auf der Rückseite der Verpackung nicht berichtigt, da die Verbrauchererwartung maßgeblich durch die Angabe auf der Vorderseite beeinflusst werde, so das OVG Münster.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.