Weltspieltag: Rechtliches zum Spielplatz

WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Smartbroker

ARAG Experten informieren über (Corona-)Regeln auf Kinderspielplätzen

Am 28. Mai findet wieder der internationale Weltspieltag statt. Der Aktionstag wurde 1999 durch die International Toy Library Association eingeführt. Ein guter Anlass, um einen Blick auf die Spielplätze zu werfen, die von Kindern ganz unterschiedlicher Altersklassen genutzt werden – sofern ihnen die Corona-Pandemie nicht den Spaß verdirbt. Hier soll sich der Nachwuchs austoben. Um den Spaßfaktor für kleine und große Besucher hoch und die Gefahr vor Verletzungen niedrig zu halten, gibt es einige Regeln auf öffentlichen Spielplätzen. Und es gilt grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Eltern. Wie lange sie ihre Schützlinge auf den Spielplatz begleiten müssen, ab welchem Alter Kinder keinen Zutritt mehr haben und wie es mit lärmempfindlichen Nachbarn aussieht, erklären die ARAG Experten.

Corona-Regeln auf Spielplätzen
Nachdem im ersten Shutdown im vergangenen Jahr auch Spielplätze geschlossen wurden, durften sie im Rahmen der ersten Lockerungen nur unter besonderen Corona-Auflagen wieder öffnen. Je nach Gemeinde und Inzidenz können diese Einschränkungen auch weiterhin gültig sein und bisherige Vorschriften außer Kraft setzen. In der Regel sind das die üblichen Covid-19-Hygiene-Vorschriften wie etwa Abstand zu halten, keine Gruppen zu bilden, in die Armbeuge zu niesen oder die Hände gründlich zu waschen, wenn man vom Spielplatz nach Hause kommt. Dass man den Spielplatz nur betritt, wenn man symptomfrei ist, sollte selbstverständlich sein. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Spielplatz ist zwar nicht verpflichtend, doch die ARAG Experten raten Eltern, mit gutem Beispiel voran zu gehen und eine Maske zu tragen. Auch wenn es fast Tradition ist: Das kleine Picknick von Müttern und Vätern, die ihrem Nachwuchs mit Tee und Gebäck beim Spielen zusehen, ist auf einigen Spielplätzen Corona-bedingt immer noch nicht erlaubt. Und auch für Spielplätze gilt: Toben dort bereits zu viele Kinder, muss man warten, bis der Spielplatz sich leert. Bei Regelverstößen dürfen Stadt oder Gemeinde den Platz aus Sicherheitsgründen komplett schließen.

Altersbegrenzung
Je nach Gemeinde sind ausgewiesene Spielplätze in der Regel für Kinder bis 12 oder 14 Jahren zugelassen. Damit soll vermieden werden, dass Spielplätze zum Jugendtreff werden. Kinder unter drei Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern auf den Spielplatz. Ab einem Alter von vier Jahren dürfen sie begrenzt alleine spielen – die ARAG Experten raten zu einem Kontrollblick etwa alle 20 – 30 Minuten. Ab etwa sieben Jahren darf der Nachwuchs dann auch mal ohne Aufsicht und regelmäßige Kontrolle auf dem Spielplatz spielen.

Öffnungszeiten und Lärm
Auch wenn Spielplätze keine Türen haben, gibt es auch hier Betriebszeiten zu beachten, insbesondere um die Nerven der Anwohner zu schonen. Die meisten Spielplätze dürfen von acht Uhr morgens bis abends um 20.00 Uhr bespielt werden, Corona-bedingt können die Zeiten jedoch variieren. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es hier keine Mittagsruhe gibt. Es darf durchgetobt werden. Wenn es keine entsprechende Einschränkung auf dem Hinweisschild des Spielplatzes gibt, dürfen Kinder sogar sonntags auf dem Spielplatz Krach machen. Ohnehin haben Anwohner beim Thema Lärm durch einen Spielplatz schlechte Karten. Sie haben kein Recht darauf, laute Spielgeräte wie z. B. eine Seilbahn zu verbieten. Selbst einen nachträglich gebauten Spielplatz müssen sie dulden (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 C 11131/16.OVG).

Tabus auf dem Spielplatz
Auf öffentlichen Spielplätzen darf weder geraucht noch Alkohol getrunken werden. Das gilt auch und vor allem für die Eltern, die ihre Kinder begleiten. Gerne stoßen ja auch die Eltern auf Kindergeburtstagen mit einem Schlückchen auf den Nachwuchs an. Findet die Feier – vorausgesetzt, sie ist Corona-bedingt überhaupt möglich – auf dem Spielplatz statt, heißt es allerdings Selters statt Sekt. Auch Hunde haben auf den meisten öffentlichen Spielplätzen nichts verloren. Manche Gemeinden erlauben allerdings kleinere Hunde. Auch hier hilft ein Blick auf die Hinweistafel des jeweiligen Spielplatzes. In einem konkreten Fall musste eine Rentnerin ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, weil sie mit ihrem über 50 cm großen Mischlingshund auf einem Bolzplatz Gassi gegangen war (Amtsgericht München, Az.: 1115 OWi 230 Js 189802/17).

Sichere Spielgeräte
Für die Sicherheit der Spielgeräte eines Spielplatzes ist der Betreiber – meist die Kommune – verantwortlich. Und da Spielgeräte das ganze Jahr über Wind und Wetter ausgesetzt sind, muss in regelmäßigen Intervallen kontrolliert werden, ob Rost, Nägel, Splitter etc. Kinder verletzen könnten oder ob es mutwillige Beschädigungen gab. Nach Auskunft der ARAG Experten sollten stark frequentierte Spielplätze täglich zumindest gesichtet werden und alle ein bis drei Monate eine Prüfung der Funktion und Stabilität aller Spielgeräte durchgeführt werden. Zudem wäre eine jährliche Hauptinspektion wünschenswert. Die Wartung sollte von qualifizierten Profis durchgeführt werden. So die Wunschvorstellung, die in der europäischen Norm DIN EN 1176 und der alten deutschen Verordnung DIN 7926 definiert ist. Leider sieht die Realität meist anders aus. Spielplätze werden mancherorts kaum oder nur rudimentär überprüft. Daher raten die ARAG Experten Eltern dringend dazu, selbst einen Blick auf die Spielgeräte zu werfen. Und sollte eine Beschädigung oder Gefahrenquelle auffallen, dies sofort beim zuständigen Amt zu melden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963-2560
brigitta.mehring@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
04349-228026
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.