Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Frankfurt am Main

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. Dirk C. Ciper LLM

Oberlandesgericht Frankfurt/M. vom 20.11.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
X-Beinstellung nach Oberschenkelfraktur, OLG Frankfurt/M., Az.: 8 U 179/15

Chronologie:
Die Klägerin erlitt in 2011 einen Sturz von einem Bürostuhl und zog sich dabei eine Oberschenkelfraktur zu, die noch am selben Tag in der Klinik der Beklagten operativ versorgt wurde. In der Folge entstand eine X-Beinstellung, es war eine Revisionsoperation erforderlich. Die Klägerin litt weiter unter Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Mit dem Vorfall war zunächst das Landgericht Frankfurt/M. involviert gewesen und hatte die Beklagte zu einem Schmerzensgeld von 6.000,- Euro verurteilt (Az.: 2-04 O 347/13). Gegen die Höhe der zugesprochenen Ansprüche richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Ergebnis schlug der OLG-Senat den Parteien eine vergleichsweise Klärung der Angelegenheit mit einer Pauschalsumme von 12.000,- Euro vor. Hierüber wurde ein Widerrufsvergleich abgeschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Fall macht deutlich, dass nicht nur klageabweisende Urteile der ersten Instanz mittels eines Berufungsverfahrens hinterfragt werden können, sondern auch klagezusprechende Entscheidungen, wenn ein Kläger der Ansicht ist, die zugesprochenen Beträge der ersten Instanz seien untersetzt, so wie hier. Die erzielte Summe kommt schon derjenigen nahe, die die Klägerin in Deutschland für einen derartigen Schaden erzielen kann, da nicht sämtliche Folgeschäden auf den Behandlungsfehler beweisbar zurückzuführen sind, stellt RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.