ARAG Recht schnell…
Urteile auf einen Blick +++ Kein Steuervorteil für Karnevalspartys +++ Ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent ist für Karnevalsfeiern nur rechtmäßig, wenn die Veranstaltung genug Elemente der traditionellen Brauchtumspflege enthält. …

