Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer
Depositphotos_44070823_s-2019 Durch § 1 des “Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes” (StaRUG) sind GmbH Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unter-nehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und ent-sprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. …