PROGAS: Betreiber von Caravans und Wohnmobilen sollten Austauschfristen für Flüssiggas-Anlagen im Blick behalten

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Im Oktober ist Herbstferienzeit. Vor dem Camping-Urlaub oder spätestens im Nachhinein sollten Betreiber von Caravans und Wohnmobilen prüfen, ob Komponenten in der Flüssiggas-Anlage ihrer Fahrzeuge ausgetauscht werden müssen. Das Unternehmen PROGAS empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Hinweise des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. (DVFG) zu beachten.

Wer eine Flüssiggasanlage in einem privat genutzten Fahrzeug betreibt, muss sie nach jeweils zwei Jahren von einem geschulten Sachkundigen prüfen lassen. Zudem trägt der Betreiber für den rechtzeitigen Tausch der Komponenten die Verantwortung. So müssen Schlauchleitungen, automatische Umschalteinrichtungen und Druckregler spätestens nach zehn Jahren erneuert werden. Dabei sei wichtig, so der DVFG, dass als Beginn des Zeitraumes nicht der Einbau in die Flüssiggas-Anlage des Fahrzeuges, sondern das Herstelldatum der Komponente gelte. Dieses lasse sich direkt von den Teilen ablesen.

Darüber hinaus sollten Besitzer von Caravans und Wohnmobilen den Zustand der Anlage und ihrer Komponenten dauerhaft im Auge behalten. Zur Sicherheit sollte die Flüssiggas-Anlage vor jeder neuen Fahrt auf Dichtheit überprüft werden: zum Beispiel mit Hilfe von Lecksuchsprays. Verschlissene oder beschädigte Teile sind dabei unverzüglich zu ersetzen.

Das Unternehmen PROGAS, Mitglied des DVFG, gehört zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland. Der Stammsitz befindet sich in Dortmund. In einem flächendeckenden Vertriebsnetz mit drei Regionalzentren in Hamburg, Kassel und München sowie 17 Flüssiggas-Lägern beliefert der Anbieter private und gewerbliche Kunden sowie öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Flüssiggas nach DIN 51622. Besonderen Wert legt das mittelständische Unternehmen dabei auf die persönliche Nähe zu seinen Kunden. Rund 70 Mitarbeiter im Außendienst stehen ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Seite.
www.progas.de

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Author: pr-gateway

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