“Pflege von Angehörigen” – Verbraucherinformation der DKV

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Mit der richtigen Vorsorge bleiben der Familie zumindest finanzielle Sorgen erspart

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kommt vielfach an seine Grenzen: Körperliche und psychische Belastungen verlangen den Betroffenen viel ab. Auch finanziell müssen die Familien oft zurückstecken. Befragt danach, ob sie damit einverstanden sind, an der Pflege naher Angehöriger finanziell beteiligt werden zu können, antworten aber 63 Prozent der Deutschen mit nein. Das ergab eine im Auftrag von ERGO durchgeführte repräsentative Umfrage von Ipsos*. Welche finanzielle Unterstützung den Angehörigen Pflegebedürftiger zusteht, was das Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015 bringt und wie darüber hinaus private Vorsorge die finanziellen Belastungen mindern kann, erläutert Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Krankheit – und schon ist es passiert: Ein älterer Mensch kommt plötzlich nicht mehr alleine zurecht. “Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig”, weiß Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung, “und die Hauptlast schultern die Angehörigen: In zwei Dritteln der Fälle kümmert sich die Familie um die Betroffenen.” Die Zahl der hilfebedürftigen Senioren steigt seit Jahren: 44 Prozent der Deutschen haben aktuell oder hatten einen nahen Angehörigen, der Pflege braucht, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, hat eine Vollzeit-Aufgabe. Meist müssen die Angehörigen rund um die Uhr bereitstehen. Das macht es schwierig bis unmöglich, auch noch einem Beruf nachzugehen, weiß Gabriele Thomaßen aus Erfahrung: “Viele Betroffene fühlen sich überfordert. Wichtig ist daher, sich möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren.”

Rechtsanspruch auf Ersatzpflege

Ansprechpartner gibt es bei der Pflege- oder Krankenkasse, bei den örtlichen Pflegestützpunkten oder für Privatversicherte bei der Privaten Pflegeberatung durch die Firma COMPASS. Die Angehörigen haben auf eine Beratung bei ihrer Pflegekasse sogar einen Rechtsanspruch. Um Leistungen abrufen zu können, müssen sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Daraufhin prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung (MDP), in welchem Umfang der Versicherte Hilfe braucht. Die Pflegeversicherung wird ihm in der Folge gegebenenfalls eine von drei Pflegestufen zuweisen. “Als pflegebedürftig gilt, wer bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität nicht mehr allein bewältigen kann”, erklärt die DKV Expertin. “Die Pflegestufe richtet sich danach, bei welchen Tätigkeiten und wie viele Stunden der Betroffene jeden Tag Unterstützung benötigt.” Je höher die Pflegestufe, umso mehr zahlt die Kasse. Doch wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss aufpassen, dass er sich nicht bis zur Erschöpfung aufreibt, warnt die Pflegeexpertin: “Betroffene sollten sich guten Gewissens regelmäßig Urlaub gönnen. Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen ihnen ab 2015 statt bisher 28 Tagen bis zu sechs Wochen im Jahr Erholung zu. Die Kasse zahlt dann bis zu 1.612 Euro pro Jahr, mit denen sie eine Ersatzbetreuung finanzieren können.”

Die Pflegekasse zahlt nur einen Bruchteil der Kosten

Grundsätzlich lohnt es sich, genau zu überlegen, wie die Pflege am besten zu organisieren ist. Statt die Aufgabe komplett selbst zu übernehmen, können Betroffene zum Beispiel auch einen Pflegedienst kommen lassen – oder beide Varianten kombinieren. Allerdings reichen die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs nicht annähernd aus: Wer etwa einen Angehörigen mit Pflegestufe II selbst versorgt, bekommt durch die Pflegereform 458 Euro Pflegegeld pro Monat – statt derzeit 440 Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein für jemanden, der dafür seinen Beruf aufgeben muss. Zieht die Familie einen Pflegedienst hinzu, zahlt die Kasse ab 2015 bis zu 1.144 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Auch damit lässt sich aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten decken. “Der einzige Weg, um sicher zu stellen, dass im Pflegefall keine Versorgungslücken entstehen, ist eine private Pflegeversicherung”, betont Gabriele Thomaßen. “Hier eignen sich Pflegetagegeld-Tarife am besten, um entsprechend vorzusorgen. Dann erhält die Familie für jeden Tag einen vereinbarten Betrag, über den sie frei verfügen kann.” Derzeit haben laut Ipsos-Umfrage aber nur 22 Prozent der 16- bis 70-Jährigen eine private Pflegeversicherung.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus

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Kurzfassung:

Pflege zu Hause

Die richtige Vorsorge kann Angehörige entlasten

– Was bedeutet häusliche Pflege für Angehörige?
– Wo finden Betroffene Beratung und Hilfe?
– Welche Unterstützung gibt es bei einem Pflegefall in der Familie?

“Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig”, weiß Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung, “und die Hauptlast schultern die Angehörigen.” Grundsätzlich sind Angehörige nämlich verpflichtet, sich finanziell an der Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder zu beteiligen. 63 Prozent der Deutschen lehnen diese Verpflichtung jedoch ab, wie eine im Auftrag von ERGO durchgeführte repräsentative Umfrage von Ipsos* ergab. Andererseits werden zwei Drittel der Pflegebedürftigen innerhalb der Familie betreut. Doch gerade die häusliche Pflege bringt Angehörige oftmals an ihre Grenzen. Ihnen drohen nicht nur massive physische und psychische Belastungen, sondern auch erhebliche finanzielle Einschränkungen. Beratung und Hilfe finden Betroffene bei der Pflege- oder Krankenkasse, bei den örtlichen Pflegestützpunkten oder für Privatversicherte bei der Privaten Pflegeberatung durch die Firma COMPASS. Auf Antrag bei der Pflegekasse prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung (MDP) den Hilfsbedarf des Versicherten und weist ihm gegebenenfalls eine von drei Pflegestufen zu. Für die häusliche Pflege kann auch ein Pflegedienst beschäftigt werden, in Vollzeit oder in Ergänzung zur eigenen Betreuung. Durch die Pflegereform erhöhen sich ab Januar 2015 die Leistungen der Kassen: Wer etwa einen Angehörigen mit Pflegestufe II selbst versorgt, bekommt durch die Pflegereform 458 Euro Pflegegeld pro Monat statt derzeit 440 Euro. Zieht die Familie einen Pflegedienst hinzu, zahlt die Kasse ab 2015 bis zu 1.144 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Beides ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die tatsächlichen Kosten werden dadurch nicht annähernd abgedeckt: “Der einzige Weg, um sicher zu stellen, dass im Pflegefall keine Versorgungslücken entstehen, ist eine private Pflegeversicherung”, betont Gabriele Thomaßen. Derzeit besitzen laut Ipsos-Umfrage aber nur 22 Prozent der 16- bis 70-Jährigen eine private Pflegeversicherung.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.291

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Versicherungsgruppe” als Quelle an.

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Über die DKV
Die DKV ist seit über 80 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2013 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,8 Mrd. Euro. Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.dkv.com

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DKV Deutsche Krankenversicherung
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