Lärmbelästigung: Tipps für Mieter bei Bauarbeiten in der Nähe

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Bauarbeiten können speziell in Großstädten zu einer erheblichen Belastung für Mieter werden. Ist es der Vermieter selbst, der Bauarbeiten vornimmt, bestehen die Ansprüche in der Regel problemlos. Doch wie sieht es aus, wenn Dritte nahe der Wohnung am Bauen sind?

Verursacher des Lärms ausfindig machen:

Der erste Schritt ist immer, herauszufinden, wer eigentlich den Lärm durch die Bauarbeiten verursacht. Wenn es sich dabei nicht um den Vermieter handelt, können Mieter nicht ohne weiteres Ansprüche gegen diesen geltend machen.

Baulückenrechtsprechung:

Das hat mit der sog. Baulückenrechtsprechung zu tun: demnach müssen Mieter bei Baulücken in der Innenstadt damit rechnen, dass es zu einer Bebauung kommt. Tritt diese dann tatsächlich auf, soll deswegen eine Mietminderung ausscheiden. Ich halte diese Rechtsprechung für unzutreffend, dennoch müssen sich Mieter über dieses Problem im Klaren sein.

Nicht einfach die Miete mindern:

Angesicht dieser Rechtsprechung ist dringend davor zu warnen, einfach die Miete eigenmächtig einzubehalten. In diesem Fall besteht das Risiko einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs. Ich empfehle deshalb immer, die Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen und die überzahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern.

Lärmtagebuch bereits bei Beginn der Störungen führen:

Viele Mieter beginnen ein Tagebuch immer erst dann, wenn die Belästigungen unerträglich sind. Das ist zu spät. Beginnen Sie sofort bei Beginn der Beeinträchtigungen.

Sofortige Mängelanzeige:

Um auch die Ansprüche gegen den Vermieter zu sichern, sollten diesem gegenüber die Belästigungen immer sofort angezeigt werden.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt Mieter und Vermieter im Zusammenhang mit Ruhestörungen bundesweit. Wir haben hier ein Vorgehen entwickelt, wie wir die Ansprüche effektiv sichern und durchsetzen. Sie erreichen Fachanwalt Bredereck unter 030/40004909 oder per E-Mail unter berlin@recht-bw.de.

16.2.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.