Klimaschutz durch freiwillige CO2-Kompensation

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Auch Heizungs-Emissionen lassen sich ausgleichen

Klimaschutz durch freiwillige CO2-Kompensation
Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 6175)

sup.- Treibhausgas-Emissionen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) werden nicht durch Grenzzäune aufgehalten und tragen deshalb unabhängig von ihrer Herkunft zur globalen Erderwärmung bei. Schon lange warnen Wissenschaftler vor den Konsequenzen dieses Phänomens, die sich längst nicht nur auf unmittelbare Umweltbelastungen beschränken. So geht der Weltklimarat IPCC davon aus, “dass ein zunehmender Klimawandel das Wirtschaftswachstum global verlangsamt, die Ernährungssicherheit gefährdet, soziale Ungleichheiten verschärft und damit die Gefahr von Konflikten und verstärkter Migration hervorrufen kann”, so eine Zusammenfassung der prognostizierten Risiken durch das Umweltbundesamt (UBA). Enorme Herausforderungen also, deren Bewältigung nicht allein Politikern und Umweltexperten überlassen werden darf. Klimaschutz ist heute eine Aufgabe, der wir uns alle im Rahmen unserer Möglichkeiten stellen sollten.

Dass es dafür eine ganze Reihe von Beteiligungsvarianten gibt, lässt sich ebenfalls auf die globalen Auswirkungen von CO2-Emissionen zurückführen. Denn so wie der Ausstoß von treibhausrelevanten Klimagasen haben umgekehrt auch Maßnahmen zur Emissionsminderung einen weltweiten Einfluss auf das Klima. “Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen”, erklärt das UBA. Diese Ausgleichsmöglichkeit eröffnet die Chance der so genannten freiwilligen CO2-Kompensation, die auch Privatpersonen offensteht. Das gilt mittlerweile sogar für die größte Emissionsquelle im Haushalt, die Wärmeerzeugung: Wenn die Heizungsanlage mit einem CO2-kompensierten Brennstoff betrieben wird, dann wird der dadurch verursachte Ausstoß in gleichem Umfang durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Belegt wird diese Kompensation durch Minderungszertifikate, die die Brennstoffhändler von den Projektbetreibern erwerben. Ausgegeben werden solche Zertifikate z. B. für Waldaufforstungen oder den Bau von Wind- und Wasserkraftanlagen, wenn die Projekte durch den Zertifikathandel überhaupt erst ermöglicht werden.

Den deutschen Verbrauchern gibt das ” RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte” die Sicherheit, dass beispielsweise der Verrechnungsvorgang für gekauftes Heizöl und die Gültigkeit der entsprechenden Zertifikate streng überwacht werden. Neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen müssen dafür bei Kontrollen jederzeit Einsicht in alle Unterlagen bekommen, die zum Verkauf von CO2-neutralen Brennstoffen berechtigen (www.guetezeichen-energiehandel.de). “Es muss nachgewiesen sein”, so heißt es in den Prüfbestimmungen für das Gütezeichen, “dass Energieprodukte einem lückenlosen und nachvollziehbaren Prozess zwischen erworbenen CO2-Zertifikaten und der verkauften Menge an CO2-neutralen Energieprodukten in einem festgelegten Zeitraum unterliegen”.

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Redaktion Detlef Brendel

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