Hannover Leasing 165 – Verkauf einsturzgefährdeter Immobilie

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Anlegern des Hannover Leasing Fonds 165, Wachstumswerte Europa 2 – Apollo Business Center Bratislava wurde mitgeteilt, dass über den Verkauf der Fondsimmobilie entschieden werden soll.

Wie den Anlegern des Hannover Leasing Fonds 165, Wachstumswerte Europa 2 – Apollo Business Center Bratislava im Schreiben der Hannover Leasing vom 29.02.2016 mitgeteilt wurde, soll nun im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über einen Verkauf der Fondsimmobilie entschieden werden.

Fondsimmobilie ist einsturzgefährdet

Der im Jahr 2006 gegründete Fonds erwarb und betreibt das im Jahr 2005 fertiggestellte Apollo Business Center, eine Büro- und Geschäftszentrum in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Bereits im Jahr 2011 mussten die angekündigten Auszahlungen wegen Leerstandes immer weiter reduziert werden. Diese Situation besserte sich zunächst durch diverse Vermietungsaktivitäten im Verlauf des Jahres 2015. Einer dieser neuen Mieter plante die Einrichtung eines Tresorraums. In diesem Zusammenhang wurde jedoch festgestellt, dass “erhebliche Schwachstellen in der statischen Konstruktion” des Gebäudes bestehen, welche auf mangelhafte Berechnungen des Statikers zurückzuführen sind. Mitte Oktober 2015 wurde das gesamte Gebäude daher aus Sicherheitsgründen geräumt und geschlossen. Nun schützen schnell verbaute Stahlträger das Gebäude vor dem Einsturz.

Verletzung der Loan to Value-Klausel

Nach Aussagen des Fondstelegramms ergab zudem ein Anfang 2015, noch vor der Entdeckung der statischen Mängel, von der finanzierenden Bank beauftragtes Verkehrswertgutachten einen Immobilienwert von 82,3 Millionen Euro, der zu einer Verletzung der Loan to Value-Klausel führte. Die Bank wäre daher in der Lage gewesen, dass Darlehen fällig zu stellen.

Hannover Leasing schlägt Verkauf der Immobilie vor

Hannover Leasing will nun zur Vermeidung einer Insolvenz die Objektgesellschaft an einen Projektabwickler verkaufen, welcher das Darlehen übernehmen und vermutlich das Gebäude abreisen wird. Ein Restbetrag aus verbleibender Liquidität soll in diesem Zusammenhang als Schlusszahlung an die Gesellschafter fließen. Die Fondsgesellschaft soll aufgelöst werden. Über dieses Szenario sollen die Gesellschafter im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung entscheiden.

Was können betroffene Anleger tun?

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurde ein Großteil der Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Verjährung von Beraterhaftungsansprüchen ab Mai 2016

Die Schadensersatzansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt zum Fonds (taggenau!) bzw. mit Ablauf des 3. Jahres in dem der Anleger Kenntnis von dem Bestehen der Ansprüche erlangt hat. Da der Großteil der Beteiligungen zwischen Mai und Juli 2006 verkauft wurde ist bei der Verfolgung der Ansprüche Eile geboten.

Betroffene Anleger haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche durch eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei umfassend überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage https://akh-h.de/news/hannover-leasing-fonds-165-einsturzgefaehrdete-immobilie-soll-verkauft-werden

Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – seit 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich unsere Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Kapitalanlagerecht und Bankenrecht spezialisiert. Wir haben an zahlreichen positiven obergerichtliche Urteilen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerecht und Bankenrecht mitgewirkt. Eine Vielzahl aktueller Urteile konnten wir aufgrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenüber Banken und Sparkassen hinsichtlich verschwiegener Kickbacks/Provisionen erstreiten. Diese Urteile haben dazu geführt, dass uns viele Gegner bereits außergerichtlich Vergleiche anbieten und wir so zeitnah zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen können. Wir vertreten seit nunmehr 20 Jahren geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Unsere Kanzlei organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zu diversen Kapitalanlagen und klärt Kapitalanleger über ihre Rechte als Verbraucher auf.

Kontakt
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen
0711-9308110
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