Dürfen Mieter eine Solaranlage auf dem Balkon installieren? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
thekey.ACADEMY

Experten der ERGO Group informieren

Dürfen Mieter eine Solaranlage auf dem Balkon installieren? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wer eine Mini-Fotovoltaikanlage auf dem Balkon anbringen möchte, sollte vorab den Vermieter fragen. (Bildquelle: ERGO Group)

Petra H. aus Freiburg:
Ich möchte aufgrund der steigenden Energiekosten Geld sparen und meinen eigenen Strom erzeugen. Darf ich dafür als Mieterin eine Mini-Fotovoltaikanlage auf meinem Balkon installieren?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Mieter müssen aktuell mit erheblichen Mehrkosten für Energie rechnen und sehen sich daher zunehmend nach Einsparpotenzialen um. Eine eigene Solaranlage kann da eine gute Lösung sein. Mittlerweile gibt es auch sogenannte Stecker-Solargeräte, die sich auf dem Balkon montieren oder aufstellen lassen und Strom für den Eigenbedarf produzieren. Mieter sollten aber auf jeden Fall vor dem Kauf den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn die Anlage baurechtlich zulässig ist, optisch nicht stört, sich leicht zurückbauen lässt und fachmännisch installiert ist, darf er die Aufstellung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht pauschal ablehnen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein triftiger und sachlicher Grund vorliegt. Beim Anbringen müssen Mieter außerdem darauf achten, die Bausubstanz nicht zu beschädigen – etwa durch Bohrlöcher in den Wänden – und es darf keine Brand- oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen. Ein entsprechendes Urteil hat das Amtsgericht Stuttgart am 30. März 2021 gefällt (Az. 37 C 2283/20). Ist die Solaranlage allerdings von außen zu sehen und verändert den optischen Eindruck des Hauses, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Sind im Mietvertrag bereits Regelungen dazu festgelegt, sind Mieter dazu verpflichtet, sich daran zu halten oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Übrigens: Bevor Mieter mit der Stromerzeugung starten, müssen sie zunächst ihren Netzbetreiber über die Anlage informieren. Einige Anbieter stellen dafür auf ihrer Website Musterformulare zur Verfügung, alternativ können Mieter auch den Musterbrief des Verbands der Elektrotechnik nutzen. In manchen Fällen ist zudem der Austausch des Stromzählers notwendig. Denn: Alte Zähler zählen bei Stromeinspeisung oft rückwärts, wenn gerade nichts verbraucht wird. Dies ist aus Sicht der Stromversorger unzulässig.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.820

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.