Die TEBO GmbH setzt als Messstellenbetreiber das Energiesammelgesetz (EnSaG) für Unternehmen um.

WERBUNG
etexter
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker

Die TEBO GmbH setzt als Messstellenbetreiber das Energiesammelgesetz (EnSaG) für Unternehmen um.
Bernd Bose Geschäftsführer TEBO GmbH

Das seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretene Energiesammelgesetz (EnSaG) brachte Änderungen für das EEG, KWKG und EnWG mit sich.

Die wichtigsten Änderungen betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Eine der Änderungen, die viele Unternehmen betrifft, regelt die so genannte “Drittmengenabgrenzung”. Diese tangiert alle Unternehmen, die EEG-umlagebefreiten oder umlagereduzierten Eigenstrom aus Eigenerzeugung, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder die Begrenzung der Netzumlagen nutzen. Hier ist gefordert, die an Dritte (z.B. Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände, Betreiber von Getränkeautomaten, Betriebskantine, Pförtnerhäuser u.s.w.) weitergegebene Strommenge mess- und eichrechtskonform zu ermitteln.

Eine Drittbelieferung liegt vor, sobald Strom (auch unentgeltlich) zum Letztverbraucher geliefert wird. Letztverbraucher sind dabei die Betreiber einer Anlage, wo der Strom verbraucht wird und der: a. die tatsächliche Sachherrschaft über diese Anlage ausübt, b. die Arbeitsweise der Anlage eigenverantwortlich bestimmt sowie c. das wirtschaftliche Risiko trägt. Gilt eines dieser Kriterien nicht, so kann der Strom nicht als Eigenstrom deklariert werden.

Die neuen Mess-und Schätzvorgaben, die im Rahmen des Energiesammelgesetzes in den Paragraphen §62a, §62b des EEG 2017 geregelt sind, müssen bis Ende 2020 verpflichtend umgesetzt werden.

“Eine fehlerhafte Anwendung des neuen Energiesammelgesetzes kann zu empfindlichen und unnötigen Mehrkosten führen” so Bernd Bose, geschäftsführender Gesellschafter des Messstellenbetreibers TEBO GmbH.

Er empfiehlt betroffenen Unternehmen deshalb dringend, sich an erfahrene Energie-Dienstleister zu wenden, die das neue EnSaG bereits für große Betriebe erfolgreich umgesetzt haben.

Bei der TEBO GmbH sei man wegen der komplexen Gesetzgebung dazu übergegangen, kostenlose Erstberatungen als besonderen Service für betroffene Unternehmen anzubieten. Entsprechende Kontaktdaten finden sich unter www.tebogmbh.de

TEBO entwickelt und realisiert für die Industrie und Handel, für klein- und mittelständische Unternehmen sowie für Energieversorger individuelle Energielösungen. Gleichzeitig zählt die gesetzeskonforme Messung diverser Energiearten zum Leistungsportfolio.

Firmenkontakt
Technisches Energiemanagment Bose GmbH
Bernd Bose
An der Ziegelei 32
45721 Haltern am See
+49 2364 504 464 11
+49 2364 504 464 20
bernd.bose@tebogmbh.de
http://www.tebogmbh.de

Pressekontakt
engelconsult
Hans-Michael Engel
Am Ruhrstein 15
45133 Essen
+49 201 455 415 1
info@engel-consult.de
http://www.engel-consult.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.