Die betriebliche Altersversorgung: Licht und Schatten bei der Gehaltsumwandlung

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Pünktlich zum Herbstanfang empfehlen uns Finanzvermittler, dass die betriebliche Altersversorgung wirtschaftlich sinnvoll sein soll. Aber stimmt das wirklich?

Die Altersvorsorge beschäftigt uns alle. Pünktlich zum Herbstanfang und mit Blick auf das Jahresende sind Versicherungen und Banken besonders aktiv und wollen uns ihre Produkte verkaufen. Die Angst der Altersarmut ist omnipräsent. Aber wie wirtschaftlich sind die Angebote der Finanzdienstleister wirklich? Lohnt es sich in die betriebliche Altersversorgung zu investieren?

Arbeitgeber müssen – auf Nachfrage der Arbeitnehmer – eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsverzicht anbieten. Steuerlich ist das attraktiv. Schließlich ist die Nettobelastung deutlich geringer als der investierte Bruttogehaltsteil. Doch Vorsicht ist geboten. Es gibt auch Nachteile. Der Steuervorteil wird in der Rentenphase zum Steuernachteil. Von dem als Rente oder Kapital ausgezahlten Betrag ist die volle Einkommenssteuer fällig. Zudem müssen gesetzlich Krankenversicherte bei Auszahlung Abgaben an die Krankenkasse leisten. Darüber hinaus sinken die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aus Altersrente, Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung, da dort entsprechend weniger Beiträge ankommen.
Die Folge: In vielen Fälle ist die Rendite unter der Inflationsrate. Somit lohnt sich diese Form der Alterssicherung oft nicht. Beispielrechnungen und Hintergrundinformationen hierzu sind in einem jüngst erschienen Werk im Vahlen-Verlag zu finden. Die leicht zu verstehende Lektüre mit den Titel “Betriebliche Altersversorgung – Grundlagen, Wirtschaftlichkeit, Haftung und Mitbestimmungsrechte” ist unter dem nachfolgenen Link bestellbar: https://www.beck-shop.de/luelsdorf-betriebliche-altersversorgung/product/29516130.

Fazit: Nur wenn Arbeitgeber die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter durch nennenswerte freiwillige Beiträge unterstützen, erst dann lohnt sich die betriebliche Altersversorgung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei für Versicherungsanalysen
Herr Detlef Lülsdorf
Kornblumenweg 2
50858 Köln
Deutschland

fon ..: 0221-57963771
fax ..: 0221-57963773
web ..: http://www.versicherungsanalysen.eu
email : d.luelsdorf@versicherungsanalysen.eu

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Kanzlei für Versicherungsanalysen
Herr Detlef Lülsdorf
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Author: PM-Ersteller

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