Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Wettbewerbsrecht

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY

“Null Euro” bedeutet: Es kostet nichts

Ein Kreditkartenunternehmen darf nicht mit dem Satz “0 Euro Bargeldabhebungsgebühr mit der Kreditkarte – Bargeld an jedem Automaten im Inland und Ausland” werben, wenn im Ausland Gebühren anfallen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Hamburg.
OLG Hamburg, Az. 5 U 38/14

Hintergrundinformation:
Das Wettbewerbsrecht soll unlautere Werbung unterbinden. Dazu gehört auch Werbung mit Aussagen, die den Verbraucher in die Irre führen. Konkurrenten oder dazu befugte Verbände, wie etwa Verbraucherschutz-Organisationen, können Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, abmahnen und auch auf Unterlassung verklagen. Ob eine Werbeaussage wirklich irreführend ist, entscheiden die Gerichte im jeweiligen Einzelfall. Der Fall: Ein Kreditkartenunternehmen hatte in einem Werbe-Schreiben unter anderem mit der Aussage geworben “0 Euro Bargeldabhebungsgebühr mit der Kreditkarte – Bargeld an jedem Automaten im Inland und Ausland”. Im unteren Teil des Schreibens tauchte zusätzlich der Hinweis “0 Euro Bargeldabhebungsgebühr weltweit” auf. Ein Verbraucher beschwerte sich bei einer Verbraucherschutz-Organisation, die daraufhin den Anbieter abmahnte und schließlich verklagte. Denn: Die Werbeaussage erwecke den Eindruck, dass die Karteninhaber mit dieser Kreditkarte weltweit kostenfrei Bargeld abheben könnten. Zumindest außerhalb der EU müssten Kreditkartenkunden jedoch Gebühren bezahlen. Der Kreditkartenanbieter war sich keiner Schuld bewusst und verwies darauf, dass er dies auf der Rückseite des Schreibens erläutert habe. Verbraucher müssten im Ausland keine Bargeldabhebungsgebühren bezahlen, sondern Auslandseinsatzgebühren. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamburg gab nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice den Verbraucherschützern Recht. Die Vorderseite des Schreibens erwecke den Eindruck, dass der Kunde mit dieser Karte weltweit gebührenfrei Geld abheben könne. Dass Bargeldabhebungsgebühren und Auslandseinsatzgebühren unterschiedliche Gebührenarten wären, wisse kaum jemand. Die entsprechenden Erläuterungen auf der Rückseite des Schreibens seien nicht dazu geeignet, den Eindruck, den die Vorderseite erwecke, zu beseitigen. Denn die vordere Seite erzeuge den Eindruck, dass dort alles Wesentliche in komprimierter Form zusammengefasst sei. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung derartiger Werbeaussagen.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12. April 2017, Az. 5 U 38/14

Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.