Corona-Steuerhilfegesetz – Änderungen im Steuerstrafrecht

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Corona-Steuerhilfegesetz - Änderungen im Steuerstrafrecht
Richterhammer aus rustikalem Holz (Bildquelle: Bild von qimono auf Pixabay)

Das Corona-Steuerhilfegesetz brachte einige Änderungen im Steuerstrafrecht mit sich. Dies betrifft unter anderem die Verjährungsfristen von Straftaten, die sich gegen das Steuerrecht richten. Die Kanzlei Jürgen R. Müller, Ihre Anwälte für Steuerstrafrecht in Frankfurt, erklärt Ihnen die wichtigsten Details zum Thema.

Bis dato war die Grenze der absoluten Verfolgungsverjährung in einem schweren Fall auf 20 Jahren festgelegt worden. Nun wurde sie auf bis zu 25 Jahre erhöht und beträgt damit zweieinhalbmal so viel wie die reguläre Verjährungsfrist. Somit können bei Straftaten gegen das Steuerrecht besonders langjährige Sanktionierungszeiträume festgelegt werden. Die neue Regelung des Steuerstrafrechtes betrifft alle schweren Fälle von Steuerhinterziehung.

In einer weiteren Änderung, die die das Steuerstrafrecht betrifft, wurde die regelmäßige Verjährungsfrist erhöht. Diese betrug bislang 10 Jahre und liegt nun in schweren Fällen bei 15 Jahren.

Von einem schweren Verstoß gegen das Steuerrecht handelt es sich u.a. bei Steuerhinterziehungen in Höhe von über 50.000 Euro. Häufig sind hiervon Schenkungen, Erbschaften und unternehmerische Tätigkeiten betroffen. Aber auch andere Tathandlungen können zu einem besonders schweren Fall einer Steuerhinterziehung führen. Zu denken ist insbesondere an die Steuerhinterziehung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammengeschlossen hat. Wer Belege fälscht, um eine Steuerhinterziehung zu begehen, begeht ebenfalls einen schweren Fall.

Wenn Sie eine Beratung im Bereich Steuerstrafrecht wünschen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Als Ihr Anwalt für Strafrecht in Frankfurt stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zur Seite und unterstützen Sie in Ihrem Fall. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Auf unserer Website finden Sie außerdem viele weitere Informationen zu Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf die Bereiche Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht bieten wir von unseren Standorten in Mainz und Frankfurt a.M. aus bundesweit eine Betreuung auf höchstem Niveau und gewährleisten eine ausgewiesene Expertise an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie auf unserer Homepage.

Firmenkontakt
Jürgen R. Müller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Christian Fischer
Waidmannstr. 45
60596 Frankfurt
069 – 69 59 71 988
info@jrm-legal.de
https://jrm-legal.de/

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Wiesenhüttenstr. 18
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069 – 63 19 89 76
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Author: pr-gateway

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