Vergabekammer bestätigt BPI-Kritik an Impfstoffvereinbarung – Gesetzgeber muss Impfstoffausschreibungen klar verbieten

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

(Mynewsdesk) Die zweite Vergabekammer des Bundes hat die Impfstoffvereinbarungen der AOK-Nordost für unwirksam erklärt. „Wir sehen uns in unserer massiven Kritik an den Impfstoffvereinbarungen der AOK-Nordost bestätigt. Der Gesetzgeber muss über die bestehende Regelung hinaus klarstellen, dass Ausschreibungen für Impfstoffe unzulässig sind“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Der BPI hatte die Impfstoffvereinbarungen der AOK-Nordost Anfang März scharf kritisiert. Deren Versuch, die Kritik des BPI durch Abmahnungen und eine einstweilige Verfügung zu unterbinden, scheiterten vor Gericht. Nun erklärte die Vergabekammer die Vereinbarung gar für unwirksam.

Ausschlaggebend für den Beschluss der Vergabekammer war der Fakt, dass die AOK-Nordost mit besagten Grippeimpfstoff-Vereinbarungen die Ärzte in ihrer Verschreibungspraxis lenkt. Allerdings hält die Kammer Impfstoff-Ausschreibungen grundsätzlich für zulässig. Gerbsch: „Der Gesetzgeber muss dringend klarstellen, dass Ausschreibungsmodelle seinen Zielen einer stabilen Impfstoffversorgung und einer hohen Impfquote widersprechen.“ Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wurde im letzten Jahr die Möglichkeit zum Abschluss exklusiver Rabattverträge für Impfstoffe wegen der Gefahr von Lieferengpässen gestrichen. Die Lesart der Vergabekammer, dass Ausschreibungen dennoch zulässig seien und die Vertragspraxis der AOK-Nordost zeigen, dass der Gesetzgeber Ausschreibungen für Impfstoffe über die bestehende Regelung hinaus grundsätzlich verbieten muss.

„Pharmazeutische Unternehmen arbeiten gemeinsam mit den Behörden eng zusammen, um Lieferengpässe zu vermeiden. Das alleine aber packte das Übel nicht an seiner Wurzel“, so Gerbsch. Der BPI fordert seit langem, dass es grundsätzlich erst Ausschreibungen für Arzneimittel geben darf, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und zudem die Krankenkassen an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktionsstätte in der EU nachweisen muss. Gerbsch: „Das Risiko für Lieferengpässe wäre so erheblich zu verringern – nicht nur für Impfstoffe.“

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/49lrau

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/sozialpolitik/vergabekammer-bestaetigt-bpi-kritik-an-impfstoffvereinbarung-gesetzgeber-muss-impfstoffausschreibungen-klar-verbieten-22334

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Rund 250 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen.

Firmenkontakt
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Andreas Aumann
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
+49 30 27909-123
aaumann@bpi.de
http://www.themenportal.de/sozialpolitik/vergabekammer-bestaetigt-bpi-kritik-an-impfstoffvereinbarung-gesetzgeber-muss-impfstoffausschreibungen-klar-v

Pressekontakt
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Andreas Aumann
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
+49 30 27909-123
aaumann@bpi.de
http://shortpr.com/49lrau

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.