Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Dresden

WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Oberlandesgericht Dresden vom 17.11.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Verdachtsdiagnose einer zerebralen Metastasierung, OLG Dresden, Az.: 4 U 1808/15

Chronologie:
Die Klägerin erkrankte in 2009 an einem Lungenkarzinom. Mitte 2013 erlitt sie einen körperlichen Zusammenbruch und wurde in die Klinik der Beklagten eingeliefert. Dort diagnostizierten die Ärzte eine progrediente Hirndrucksymptomatik bei Verdacht auf erneute zerebrale Metastasierung. Aufgrund der Diagnose erhielt die Klägerin u.a. das Medikament Dexamethason und sie sollte mobilisiert werden.

Verfahren:
In der Sache war zuvor bereits das Landgericht Leipzig (Az.: 08 O 2913/13) involviert. Das vom Landgericht Leipzig eingeholte fachonkologische Gutachten bestätigte eindeutig, dass die erstellte Diagnose unrichtig war. Eine MRT-Bildgebung wurde verabsäumt, die Therapie mit Dexamethason war nicht indiziert und das Auftreten einer Steroid-induzierten Myopathie hätte vermieden werden können. Das Gericht hat den Parteien einen Vergleich angeraten. Da dieser nicht zustande kam, hat das Gericht die Beklagte sodann zur Zahlung von Schmerzensgeld, nebst Zinsen verurteilt. Zudem stellte es fest, dass die Beklagte auch alle materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die aber vom OLG-Senat nicht durchgriff. Der Senat hat den Parteien eine pauschale Einigung über 20.000,- Euro angeraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Trotz der Eindeutigkeit der Fehler war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die Allianz Versicherung, vorgerichtlich nicht zu einer Regulierung bereit gewesen. In einem Schreiben vom 5. November 2014 heißt es u.a.: “Ein Fehlverhalten unserer VN können wir nicht erkennen.” Zumindest erkannten dieses Fehlverhalten der versierte Gutachter einer Universitätsklinik, den das Gericht involviert hat, sowie das Landgericht Leipzig und nun das Oberlandesgericht Dresden. Und nur darauf kommt es an, nicht indes auf die Ansicht eines Versicherers, stellt der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM fest.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.