Sperrzeit bei Eigenkündigung: Nicht immer!

WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Bürobedarf Blitec

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Sperrzeit bei Eigenkündigung: Nicht immer!
Fachanwalt Bredereck

Sie wollen Ihren Job kündigen? In eine andere Stadt gehen, dort bei Ihrem Lebenspartner einziehen und einen neuen Arbeitsplatz suchen? Bislang bekam man dafür eine Sperrzeit; bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld hat einen das gekostet. Kürzlich entschied ein Obergericht: Damit ist Schluss! Anwalt für Arbeitsrecht Bredereck erklärt die Folgen des Gerichtsurteils für Arbeitnehmer, die eine Eigenkündigung in Betracht ziehen.

Im Gesetz steht: Wer seine Kündigung aus freien Stücken beim Arbeitgeber einreicht, dem verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte Sperrzeit für den Bezug seines Arbeitslosengeldes, falls er nach seiner Eigenkündigung arbeitslos wird. Im Gesetz steht auch, wann man ausnahmsweise keine Sperrzeit erhält: Nämlich wenn der Arbeitnehmer einen “wichtigen Grund” hatte für seine Kündigung; den sieht die Rechtsprechung beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer zu seiner Verlobten zieht, sie später heiraten wollen. Nur das sei ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, nur dann müsse die Bundesagentur von einer Sperrzeit absehen, so die bisher gängige Meinung in der Richterschaft bei solchen “Umzugs-Fällen”.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied nun anders. Mit seiner Entscheidung vom 12.12.2017 stellte es klar: Das Paar muss sich nicht verheiraten wollen, es reicht aus, wenn es sich um eine ernsthafte, stabile Beziehung handelt. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall seinen Job kündigen und in eine andere Stadt zu seinem Partner ziehen, ohne dass er sich eine Sperre einhandelt auf den Bezug seines Arbeitslosengeldes. Der Grund: Es sei nicht mehr “zeitgemäß,” Eheleute so zu bevorzugen.

Das Landessozialgericht stellt sich mit seinem Urteil bewusst gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das ein Eheversprechen hören will. Man wird sehen, ob der Fall in die Revision vor das Bundessozialgericht geht und ob Deutschlands höchstes Sozialgericht seine Rechtsprechung zur Sperrzeit ändert – das Landessozialgericht hat die Revision jedenfalls zugelassen.

Gibt es mehr Ausnahmen? Verzichtet man bei einer Eigenkündigung auch in anderen Fällen auf eine Sperrzeit? Aber ja! Und zwar wenn der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung droht für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht freiwillig den Hut nimmt und die Eigenkündigung unterschriebt oder den Aufhebungsvertrag. Nur wenn die angedrohte fristlose Kündigung haltlos ist, darf die Bundesagentur auch hier von der Sperrzeit Abstand nehmen, obwohl eine Eigenkündigung vorliegt.

Wollen Sie Ihren Job kündigen? Haben Sie Fragen zu Sperrzeit und Arbeitslosengeld? Wollen Sie wissen, wie man eine Abfindung sichert? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck beantwortet Ihre Fragen und bespricht mit Ihnen eine Strategie, die unter Umständen eine hohe Abfindung sichert und den vollen Bezug Ihres Arbeitslosengeldes. Rufen Sie Anwalt Bredereck noch heute an unter 030.40004999 für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Arbeitsrechtler Bredereck freut sich auf Ihren Anruf!

Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.