Schnappschüsse im Freibad

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ARAG Experten über das Fotografieren Fremder beim Planschen, Schwimmen, Sonnenbaden

Schnappschüsse im Freibad

Schwimmbäder sind keine rechtsfreien Räume. Daher gilt auch hier das Recht am eigenen Bild. Soll heißen: Wer mich knipst, muss vorher fragen. Ohne diese Zustimmung darf kein Schnappschuss gemacht oder gar verbreitet werden. Doch in Zeiten von Smartphones, Tablets und Co. wird das Recht am eigenen Bild fast zur Farce. Was also tun, wenn Schnappschussjäger und Selfie-Junkies im Freibad ihr Unwesen treiben? Dürfen sie das überhaupt?

Ist Fotografieren im Freibad erlaubt?
Grundsätzlich ist es zumindest nicht verboten, so die ARAG Experten. Doch wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Jedes Freibad hat nämlich eigene Regeln für das Fotografieren. So sind mancherorts beispielsweise Panoramabilder und Fotos von Bekannten erlaubt, die von Kindern gänzlich verboten, da die Kleinsten oft nur mit knapper oder ganz ohne Badekleidung plantschen. Daher sollten sich Eltern vorher beim Bademeister erkundigen, ob sie ihren Sprössling fotografieren oder filmen dürfen und dann sicherstellen, dass keine fremden Kinder mit auf dem Bild sind.

Was tun, wenn man ungewollt auf dem Bild ist?
Man hat wenig Einfluss darauf, wo Schnappschüsse der schwimmenden oder sonnenden Badegästeschar am Ende des Tages auftauchen. Wer nicht in Badekleidung abgelichtet und später unter Umständen in sozialen Netzwerken landen möchte, kann eigentlich nur eines tun: Zu Hause bleiben. Doch die ARAG Experten beruhigen: In den meisten Bädern ist das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass Fotografieren nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt ist.

Verschärfte Regeln
Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren ihre Satzungen für die Freibäder verschärft. Wer hier beim Fotografieren erwischt wird, muss sein Handy abgeben oder das Bad verlassen. Einige Bäder verteilen auch Sticker an Badegäste, die partout nicht auf ihr Gerät verzichten wollen. Damit müssen sie dann die Kameralinsen an Smartphone und Co. abkleben, solange sie im Freibad sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
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Author: pr-gateway

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