Schadenersatz und Schmerzensgeld – Verkehrsunfall mit Personenschaden in den USA – Ciper & Coll. informieren

WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY

Das US-amerikanische Schadenersatzrecht unterscheidet sich vom deutschen in vielerlei Hinsicht. Ciper & Coll., Rechtsanwälte, informieren über Schmerzensgeld für Unfallgeschädigte in den USA:

Schmerzensgeld und punitive damages in den USA – Anwälte USA – Unfallschaden USA

Da sich das US-amerikanische Schadenrecht erheblich vom deutschen unterscheidet, sollte ein Unfallopfer sich grundsätzlich für ein Vorgehen gegen den Unfallverursacher einer qualifizierten anwaltlichen Vertretung bedienen. Dabei stößt er aber in der Praxis immer wieder auf Probleme: US-amerikanische Rechtsanwälte verdienen ihr Honorar nicht wie in Deutschland üblich nach festen Sätzen, wie einem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern sind in der Honorarvereinbarung mit einem Mandanten in vielerlei Hinsicht freier. So werden häufig Erfolgsvereinbarungen getroffen, die je nach Fall ganz beträchtlich ausfallen können. Auf der anderen Seite verzichtet der involvierte Rechtsanwalt dann auf die Geltendmachung von Stundensätzen. Aber auch dabei sind flexible Regelungen möglich. Die Konsequenz daraus, dass in der Regel ein Erfolgshonorar vereinbart wird, liegt in der Praxis darin, dass Fälle mit niedrigen Schadensummen für die US-amerikanischen Anwälte völlig unlukrativ sind. Wird zum Beispiel ein Schadenersatz von etwa 500,- US Dollar zu erwarten sein, wird sich kaum ein Anwalt in den USA für einen derartigen Fall interessieren. Kommen sodann noch Sprachbarrieren hinzu, sowie Auslandsbezug, etwa dadurch, dass ein deutscher Tourist in den USA einen unverschuldeten Unfall erlitten hat und sodann von Deutschland aus agieren muss, stellt sich für den Geschädigten tatsächlich die Frage, ob er seine Ansprüche mittels anwaltlicher Vertretung in den USA durchsetzen lassen kann.

Was viele allerdings nicht wissen: wer im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, erhält durch gewisse Klauseln in den Versicherungsverträgen oft den Deckungsschutz für ein Vorgehen im Ausland. Damit sind dann auch Schadenfälle in den USA mitumfasst. Mit qualifizierter anwaltlicher Vertretung lassen sich die Rechtsschutzversicherer dann auf die Abdeckung des Schadenfalles ein.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.