MDK Transparenzprüfung durch das Sozialgericht München als rechtswidrig eingestuft

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Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen haben durch das Sozialgericht München in Sachen Transparenzprüfungen vollumfänglich Recht erhalten, die MDK-Vorgehensweise ist rechtswidrig.

MDK Transparenzprüfung durch das Sozialgericht München als rechtswidrig eingestuft
ZAROnews

München – Eine nicht nachvollziehbare undemokratische und nebulöse rechtliche Situation im Bereich aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sorgt seit Jahren für Ärger. Durch den MDK und die Krankenkassen wird Druck auf die Betreiber von Altenpflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ausgeübt, ohne dass dazu gesetzliche Grundlagen erkennbar sind. Die Rechtslage ist seit Jahren eindeutig, aber der Gesetzgeber hat bisher ohne jede juristische Grundlage, privaten Organisationen wie dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erlaubt, willkürlich zu kontrollieren und zu prüfen und die Grundrechte der pflegebedürftigen Menschen damit massiv missachtet

Deutlich erkennbar ist, dass die ARGEN (Arbeitsgemeinschaften), in diesem Fall die Arbeitsorganisationen der Krankenkassen, eben so wenig wie der MDK rechtliche legitimierte Subjekte sind. Es handelt sich in beiden Fällen nicht um Institutionen mit Behördenstatus. Dies verkennt der Gesetzgeber bewusst, um einen angeblichen Schutz, der schutzbedürftigen Bürger, im Gesamtpflegebereich zu schützen.

Viele öffentlich rechtliche Medienorgane und TV-Anstalten betrieben parallel dazu eine Hetze gegen Pflegedienste, da sie die Auffassung vertraten die Pflegeeinrichtungen würden allesamt ihre Arbeit am pflegebedürftigen Menschen nur unbefriedigt erledigen. Es wurde der Anschein erweckt dass die privaten Pflegedienste sich mit absurden Methoden der Kontrolle und Überprüfung entziehen wollten, doch kein Ton darüber dass die Prüfung durch den MDK keinerlei rechtliche Grundlage hat.

Natürlich ist vielen bekannt, dass es Pflegeinrichtungen gibt, im ambulanten wie im stationären Bereich, welche sich weder an die Qualitätsvorschriften halten, noch dafür sorgen, dass massive Pflegefehler unterbleiben. Es ist aber doch erstaunlich, dass auch der neue Bericht des MDS Deutschland über die Benotungen 2016 in allen Pflegeinrichtungen insgesamt doch im Durchschnitt mit “Gut” bis “Sehr gut” ausfallen. Dies ermöglicht den “Schwarzen Schafen” in der Pflegebranche doch erst recht, sich hinter diesen so guten Bewertungen zu verstecken, und begreifen gar nicht, dass die vorhandene Pflegequalität unbedingt verbessert werden müsste.

Warum sollten sich dann die Pflegedienste, welche sich insgesamt mit einer ausdrücklich sehr guten Pflegequalität seit Jahren auszeichnen, sich diesen MDK Transparenzprüfungen unterwerfen, wenn andererseits eine notwendige Transparenz im Prüfverhalten des MDK erkennbar nicht vorhanden ist, und jeder einzelne Prüfer nach Gutdünken hoheitlich gegen Pflegeeinrichtungen vorgehen kann und darf.

Es wurden diesen (Verweigerern der Transparenzprüfungen) Pflegediensten betrügerische, bösartige Absichten unterstellt und manches Medien-Format (z. B. Report Mainz) sprach davon, dass der betroffene Bürger, derjenige, der die Pflege erhält, instrumentalisiert wird. Denn nur durch die menschlichen Grundrechte (Verfassungsgrundrechte der BRD) und das Ablehnen der Einsichtnahme seiner persönlichen Daten, war es möglich den Besuch des MDK und den Transparenzbericht zu verhindern. Das Sozialgericht München hat sich nun aufgrund einer Klage durch Klaus Papke mit den Methoden des MDK genauestens befasst und stellte dabei fest, dass die ARGE Bayern und der MDK Bayern unrechtmäßig (rechtswidrig) handeln, und der pflegebedürftige Mensch das Recht hat, der Kontrolle, dem Betreten seiner Räume und der Erfassung von Daten zum Transparenzbericht zu widersprechen. Grundsätzlich darf der MDK ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung in keinem Falle die Räumlichkeiten der betroffenen Bürger betreten, (GG Art 13 Abs. 1-7). Alle anderen Durchführungen, ohne vorherige Unterrichtung durch einen Vertrauten, d. h. Einsicht in die Dokumentation, körperliche Untersuchungen, Befragung von Mitarbeitern über den Gesamtzustand usw., sind unzulässig. Die notwendige Überlegungszeit, ob der Pflegebedürftige sich die Prozedere überhaupt gefallen lassen möchte, wurde regelmäßig seit Jahren vom MDK missachtet.

Zu diesem Thema stellte sich Helma de Vries (nachstehend HdV) von der GAK GmbH https://www.gak-gmbh.de (Ganzheitliche Alten- und Krankenpflege) zum Interview zur Verfügung um aus Ihrer Sicht das Urteil des Sozialgerichtes zu kommentieren, (ZAROnews berichtete LINK).

ZN – Frau de Vries sind sie mit dem vorliegenden Urteil zufrieden?

HdV – Mit diesem Urteil bin ich im Moment sehr zufrieden. Klärt dieses Urteil doch endlich erst einmal die Rechtsposition der pflegebedürftigen Bürger. Es wird auch endlich klar zum Ausdruck gebracht, dass die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Verbindung mit dem MDK keine rechtlich legitimierten Subjekte sind. Das bedeutet im Klartext, dass bei fehlender rechtlicher Beauftragung durch den Staat die gesamten Prüfungen ohne rechtliche Legitimation erfolgt sind. Zusätzlich muss sich jeder Pflegebetrieb fragen, warum diese Transparenzprüfungen nicht nach den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden. Die Verletzungen der Rechte der pflegebedürftigen Bürger bei Zulassen einer Transparenz Prüfungen können wegen Verletzung der Grundrechte der Patienten bzw. Versicherten erheblich sein.

Zufrieden mit dem Urteil müssen auch die Betreiber von Pflegeeinrichtungen sein, denn es bringt Klarheit und das vor allem für die Pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen die sich verunsichert fühlten, da suggeriert wurde die Überprüfungs-Zwangsmaßnahmen wären juristisch unbedenklich und richtig. Der Großteil aller deutschen Pflegeeinrichtungen macht einen guten Job und das ist bekannt und wurde immer wieder bewertet, die unrechtmäßigen Kontrollmethoden sind nun offensichtlich und richterlich überprüft, damit können die Hexenjagden der Medien, die Pfleger und Pflegebetriebe als arglistige Täuscher hinstellen wollten, erstmal Geschichte, denn die Betreiber hatten eben Recht und das Gericht hat dies bestätigt.

ZN – Was ist für Sie an den richterlichen Begründungen besonders wichtig?

HdV – Es ist erstaunlich, dass bisher weder ein Gericht noch der Staat bemerkt haben, dass diese ARGE Bayern sich einen Rechtsstatus angeeignet hat und hatte, den sie einfach noch nie hatte. Die Beauftragung des MDK, wegen Vereinfachung der Aufgaben nach dem SGB X § 88 Abs. 1 wird hier missbraucht. Diese Aufgabenübertragung ist nur Behörden gestattet. Die AOK Bayern ist Beauftragte der ARGE Bayern aber ohne Behördenstatus. Auch dies ergeht aus dem angegebenen Urteil. Insgesamt müssen aber noch andere Rechtsdetails geklärt werden, z. B. der Eintritt in private Räumlichkeiten, sprich Büros, welche nicht von den Bewohnern angemietet bzw. gemietet wurden.

Eine massiv wichtige Aussage finden wir unter Tatbestand 2 a, denn grundsätzlich geht der Staat in seinen Anordnungen der Prüfungen der Einrichtungen von vorherein von einem Verdacht aus, der sich in fast keinem Fall bestätigte. Diese MDK Transparenzprüfungen, haben als Rechtsbegründung durch den Gesetzgeber den angeblich rechtsstaatlichen Grundsatz des ” Schutzes für Leib und Leben” von Schutzbedürftigen. Diese Begründung wird vorgeschaltet, vor den Ansprüchen auf einen effektiven Rechtsschutz der Leistungserbringer. Dass durch diese Rechtsbegründungen durch den Gesetzgeber die ursprünglichen Rechtsansprüche, gerade dieser Schutzbedürftigen , erst recht nicht beachtet werden, sondern geradezu gröblichst verletzt werden, ist für den Gesetzgeber, der ARGE und dem MDK, sowie den bisherigen Gerichten, nicht beachtenswert gewesen. Doch nun steht fest dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht in Ordnung ist, es gelten die Regeln des Grundgesetzes.

ZN – Sie sprechen von Grundrechten

HdV – Die Grundlagen unserer demokratischen Rechtsprechung gehen aus den Verfassungsrechten und seinen Inhalten hervor. Die Versammlung der Volksvertreter hat sich meiner Meinung nach von den Beratern der Bundesregierung, Vertreter von Krankenkassen, dahingehend, beeinflussen lassen, dass alle Pflegeleistungserbringer fehlerhaft, falsch, und nun auch noch betrügerisch arbeiten.

Das Gericht hat sich auf die verfassungsrechtliche Situation des Menschen gestützt, in diesem Fall in die persönlichen Rechte jedes Einzelnen, und in der vorliegenden Angelegenheit im Besonderen um Rechte von Menschen die selbst oft nicht mehr in der Lage sind diese Rechte einzufordern. Der Grundsatz, dass es sich um Verdachtsprüfungen handelt, unter der Missachtung von etlichen Verfassungsrechten der Leistungserbringer und der so genannten Schutzbedürftigen, welche aber auch noch Bürger dieses Landes sind, musste gesetztestreu verurteilt werden.

ZN – Der MDK und die ARGE sind private Institutionen wie kann da so etwas überhaupt zu Stande kommen?

HdV – Der Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen ist maßgeblich dafür verantwortlich. Aus Sicht der Krankenkassen, ist es notwendig dass diese beschlossenen gesetzlichen Kontrollen unbedingt durchgeführt werden müssen. Dass hier die Leistungserbringer nicht mehr nach den Grundsätzen des GG Art.17 fallen (z. B. Die unbedingte Gleichheit vor dem Gesetz, die Ausübung der freien Meinung, die Ausübung des Berufes, die Unverletzlichkeit der Wohnungen, hier Büros, Betreten von Flächen ohne Ankündigung, und ähnliches), laut GG der BRD eine Einschränkung der Grundrechte. Dies hat die Regierung so beschlossen, weil die Informationen der Krankenkassenberater es derart darstellen als wären alle Leistungserbringer Betrüger, die zudem eine schlechte Pflege leisten.

Es handelt sich hierbei um rechtswidriges staatliches Handeln, um ein so genanntes staatliches Informationshandeln, und stellt einen Eingriff in die Grundrechte von Bürgern dar, wie Eindringen in private Räume auch Büros, Einsicht ohne Einwilligung in private Unterlagen, und vieles mehr. Noch dazu gibt es in all diesen Fällen keine Beweise eines Anfangsverdachtes, es gibt keinen Schadenseintritt an Personen. Und ungeachtet der Frage der Aufgabe des Schutzes von Bürgern, dürfen aus diesen Grundsätzen die Verfassungsrechte von unbescholtenen Dritten nicht durch die Einschaltung von rechtlich nicht legitimierten Subjekten beschnitten werden.Weiter heißt es im Urteilstext: ” Fehle es aber schon an einer Rechtsgrundlage für die Erhebung” so ist das gesamte Handeln rechtswidrig.

ZN – es ist erkennbar dass der Gesetzgeber Institutionen legitimierte die er rechtlich zu keiner Zeit dazu legitimiert werden konnten, sehen wir das richtig?

HdV – Das ist richtig. Doch hier muss noch weiter gegangen werden, denn fehlt es an der Delegation der Aufgaben, durch den Gesetzgeber an rechtlich nicht legitimierte Subjekte, in der bekannten Aufgabenstellung, muss an der Gesamtkonstruktion der MDK Transparenzprüfungen nicht nur gezweifelt werden, sondern diese können und müssen zurück gewiesen werden wegen grundsätzlich fehlender Rechtsstaatlichkeit. Es muss daher dieses Handeln des MDK im Auftrag der ARGE unter verfassungsrechtlichen Aspekten betrachtet werden und dass hat das Sozialgericht München getan.

Insgesamt muss gesagt werden, dass der Gesetzgeber etwas beschlossen hat, was für meine Begriffe so hätte niemals ausarten dürfen. Denn dann hätte er die einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen in allen Bundesländern und auch den MDK mit einem Behördenstatus ausstatten müssen. Dies wäre zwar auch rechtswidrig gewesen. Es muss einfach gesagt werden, dass die Volksvertreter mit diesen Gesetzen auf Stimmenfang gegangen sind. Und dies rechtfertigt offensichtlich jedes Mittel, auch Gesetze, welche so niemals hätten verabschiedet werden dürfen.
Das Bewusstsein für demokratische Vorgänge ist in diesem Bereich ist in den vergangenen Jahren komplett verloren gegangen.

Ganz klar muss gesagt werden, dass zu allen Zeiten das Gesundheitsministerium von hohen Vertretern der Krankenkassen beraten wurden und werden. Das Interesse an Daten von Versicherten und natürlich auch von Leistungserbringern, ist enorm. Daher wurden das B-GM schlicht dahingehend beraten, u a auf Grund von angeblichem grundsätzlichem Fehlverhalten aller Pflegeleistungserbringer derartige Transparenzprüfungen durch zu führen sind.

ZN – Der Pflegebedürftigen haben bestimmte Rechte, wie wird das nun gehandhabt?

HdV – Wie diese Rechte nun von den einzelnen Einrichtungsbetreibern gehandhabt werden, ist mir nicht wirklich klar. Es müsste erst einmal das Urteil bekannt gemacht werden. Dann müssten die Ängste der Leistungserbringer vor den Abmahnungen und Drohungen der ARGE Bayern, bzw. aller ARGEN in Deutschland, verloren gehen. Wie groß diese sind, kann ich gut nach empfinden, denn auch ich wurde massiv mit Androhungen von Abmahnungen, bzw. Vertragskündigung bedroht durch die ARGE Bayern, gerade weil ich diese Prüfungen verweigert habe.

Das heißt die vertraglichen Pflichten der Einsichtnahme in die Qualitätsakten wurden nicht verweigert. Aber daran waren die Prüfer nie interessiert. Es geht auch so weit, dass einfach so eben mal eine anlassbezogene Prüfung mit massiven Anschuldigungen angeordnet wurde in meinem Unternehmen. Dass diese Anschuldigungen aus der Luft gegriffen waren, konnte nachgewiesen werden. Es wurde der Nachweis der anonymen Anzeige gefordert, entweder der Telefonnachweis oder das eingegangene Schreiben, irgendwie mussten ja diese Anschuldigungen bei der ARGE Bayern angekommen sein. Es wurden die Nachweise nicht geliefert, und die Abgabe einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung der ARGE Bayern wurde grundsätzlich verweigert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Nach den Erfahrungen von über 15 Jahren Transparenzprüfungen kann einfach gesagt werden, dass die ARGE Bayern, in Verbindung mit dem MDK Bayern, sich ein eigenes unkontrolliertes Rechtssystem aufgebaut hat. Es muss auch gesagt werden, dass die einzelnen Einrichtungen gar nicht überlegt haben, was lassen wir uns gefallen, und was nicht. Dazu kamen die Verbände der Leistungserbringer, welche sich ebenfalls auf diese angeblichen Rechtsvorschriften eingelassen haben, und allen ausdrücklich mit auf den Pflegeweg gegeben haben, dass diese Prüfungen rechtmäßig und legal waren und so traurig es ist, auch heute noch diese Aussagen vertreten.

Das ist auch vom Gericht in Punkt C klar definiert worden und sehr wichtig. Der Eintritt in die allgemeinen Räumlichkeiten einer Einrichtung ohne vorherige Einwilligung des Eigentümers ist im Prinzip gegen das GG Art 13 Abs. 1-7. Wer sich in diesem Sinne nichts hat zu Schulden kommen lassen, darf wegen des angeblichen Schutzes von Dritten, so nicht überfallartig besucht werden. Auch hier gilt der effektive Rechtsschutz des Staates. Der Eintritt in die Wohnungen der Bewohner eines Heimes, denen zumindest ein Anteil des Raumes als gemietetes Objekt gehört, muss schriftlich vor Eintritt durch den MDK, diesem als Einwilligungserklärung vorliegen. Diese Einwilligung ist auch nicht unmittelbar vor Ort zu erheben, da eine wirksame Einwilligung nur nach ausdrücklicher neutraler Beratung erfolgen kann. Gerade pflegebedürftige Bürger haben einen Anspruch auf den Schutz vor derartigen Besuchen, welcher mit ihnen selber und direkt nichts zu tun hat, und der Angst und Unsicherheit hervor ruft. Zudem wird durch dieses Handeln des MDK das Vertrauensverhältnis zwischen den Einrichtungsträgern und den betroffenen Bürgern, sowie deren Angehörigen oder Betreuern insgesamt grundsätzlich belastet, bzw. verletzt.

ZN – Neutrale Berater sind weder der MDK noch die Einrichtung, wer dann?

HdV – Eine gute Frage. Nur vom Bürger benannte Vertraute dürften diese Beratungen durchführen. Schwierig dabei, der Bürger braucht ja auch Zeit, dass so ein Vertrauer erst einmal sich selber mit der Problematik befasst. Dann kommt dazu, dass der jeweilige MDK vor Ort z. B. Betreuer anruft, und erzählt denen, dass sie rechtlich verpflichtet wären, ihr Einverständnis zur Prüfung geben zu müssen, weil das Gesetz es so vorschreiben würde. Diese sind dann auch völlig überfordert, und sagen ja, obwohl damit dann auch massiv in die Rechte der Pflegebedürftigen eingegriffen wird. Das OLG Karlsruhe hat selbst Betreuern den Zutritt in die Wohnung eines Betreuten untersagt, wenn dieser das nicht möchte. Also wie kann dann ein Betreuer telefonisch oder per Fax ein Einverständnis ohne vorherige Zusage seines Betreuten aussprechen. Nur wenige Fälle müssen anders geregelt werden, beispielsweise wenn eine Demenz weit fortgeschritten ist. Aber auch diese Fälle sind problematisch, denn der mutmaßliche Wille müsste auch berücksichtig und bedacht werden. In sich sieht man nun die ganze Problematik der Unterrichtung über die Rechte eines Pflegebedürftigen, welche völlig ungeklärt sind.

Völlig rechtswidrig ist aber, dass der MDK in die Wohnungen der Pflegebedürftigen gehen darf, und wenn nötig, Unterschriften der Pflegebedürftigen im Bedarfsfall nachmalen darf!
Es ist einfach nicht fassbar, in wie weit die Rechtswidrigkeiten, betreffend der Einholung von Einverständnissen der Bürger durch den MDK noch erlaubt sind.

Dazu kommt, dass einzelne Datenschutzbeauftragte einfach gar nichts gegen diese MDK-Praktiken einzuwenden haben. Es liegt im Ermessen eines Mitarbeiters des MDK, zu beurteilen, wer nun ein Einverständnis unterschreiben kann und wer nicht. Dass ich hier vor Ort schon eine vorgefertigte Einwilligungserklärung liegen habe, ist der Beweis dafür dass hier durch den MDK ungestraft massive Eingriffe in die Rechte der Bürger vorgenommen werden. Dazu kommt, dass diese unrechtmäßig erworbenen Einverständniserklärungen nur schriftlich widerrufen werden können. Ansonsten zählen diese lebenslang, und dies erlaubt dem MDK jedes Mal wieder, ungefragt die Wohnung zu betreten.

Dass diese Pflegebedürftigen weder eine schriftliche Absage schreiben können, noch sich an die Inhalte der Einverständniserklärung erinnern können, ist klar. Kopien gibt es nicht, das heißt die Einwilligungen werden, wo auch immer, gesammelt. Ich denke, im Moment ist ganz Bayern unterhöhlt, da ja eigentlich der MDK diese Bunker überwachen muss, um sicher zu stellen, dass diese Daten auch wirklich Datenschutzrechtlich verwaltet werden. Aber dass derartige Einwilligungen schon in sich rechtswidrig erworben wurden, interessiert weder einen Staatsanwalt, noch die so genannten Volksvertreter. Und die Datenschützer, speisen mit Vertretern der Krankenkassen, und sind dann oft ganz schnell deren Meinung. Nachweise sind vorhanden, und können abgefragt werden.

ZN – Für die Bedürftigen und deren Angehörige ist das alles wohl schwer zu durchblicken?

Diese Betroffenen haben einfach in sehr vielen Fällen nur Angst. Die Angehörigen sind oft betroffen, da auch sie nicht verstehen, dass der Pflegedienst in derartiger Art und Weise überprüft wird. Es wird grundsätzlich das Vertrauen in den gewählten Pflegedienst auf eine harte Probe gestellt. Die Pflegebedürftigen selber sind völlig verunsichert. Müssen sie doch beispielsweise ihre Intimbereiche einem völlig Fremden zur Schau stellen, nur damit dieser erkennen kann, ob ein Pickel am Hintern den Nachweis von schlechter Pflege darstellt. Da baut sich ein völlig Fremder vor einem Bett auf und stellt Fragen, welche die Betroffenen erst einmal gar nicht verstehen. Es geht schlicht darum, dass eben die nötige Aufklärung gar nicht stattgefunden hat, und eine freie Willensbildung dementsprechend nicht vorhanden sein kann. Und von Würde kann gar nicht mehr die Rede sein.

HdV – Eine fehlerfreie Berichterstattung kann nur dann erfolgen, wenn eine fundierte, fehlerfreie und rechtsstaatlich Transparenzprüfung vorgenommen wurde.Dies bedeutet aber auch, dass vor dieser Prüfung erst mal ein begründeter Anlass, das heißt ein konkreter Verdacht vorhanden sein muss. Eine Prüfungsanordnung ohne einen Verdacht von Straftaten ist in unserem demokratischen System nicht möglich.

ZN – Sind nun die Pflegedienstbetreiber und Pflegediensteinrichtungen nicht mehr in der Schusslinie der ARGE und des MDK?

HdV – So sehe ich es im Moment nicht. Es werden sich, weder die ARGEN noch der MDK so einfach aus dem Geschäft drängen lassen oder gar zurückziehen. Denn mit diesen Prüfungen wird auch Geld verdient. Der gesamte Apparat mit den unzähligen Mitarbeitern ect. hat sich etabliert, und fühlt sich ja auch berechtigt, so zu handeln, wie seit jeher gehandelt wird.

Gäbe es keinen MDK mehr, wären für den Pflegearbeitsmarkt massiv viele Mitarbeiter für die Einrichtungen frei. Denken Sie an die unendlich vielen sensiblen gesammelten Versichertendaten. Wo werden diese gesammelt? Wer verwaltet diese Daten?

Werden diese nicht doch an Interessenten verkauft? Und denken Sie an diesen ungeheuren Moloch, der sich da inzwischen aufgebaut hat. Sicher ist, dass diese gesammelten Patientendaten bei Transparenzprüfungen eben nicht nur anonymisiert bleiben, sondern auch entanonymisiert werden können von den einzelnen Krankenkassen. Dies ist inzwischen bekannt und kann nachgewiesen werden. Also ein weiterer Betrug am Versicherten, denn dazu gibt er sein Einverständnis nicht, weil er diese Handlungsweise so nicht erklärt bekommt.

Die Pflegeinrichtungen und deren Personal sind in Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte, seit Jahren gibt es fast ausnahmslos Bestnoten für die Pflegedienste, die Medien suchen bewusst nach den schwarzen Schafen und unumstritten ist es, wie in vielen Berufsgruppen, auch hier so, dass nicht alle den höchsten Standard an den Tag legen. Doch die Fakten sprechen für die Qualität in der Pflege und jeder seriöse Betreiber baut genau auf diese Qualitätsstandards.

Die ARGE Bayern und der MDK verfolgen ganz andere Ziele und dazu wollen sie die privaten Anbieter unter ihre Kontrolle bringen um personenbezogene Daten zu generieren und für die Zwecke der Krankenkassen nutzen. Die Regierung spielte dabei mit und so entstand diese unrechtsmäßige Konzeption. Dazu muss der Verbraucher, wissen dass die beauftragende ARGE Bayern rechtlich nicht legitimiert ist, da diese ebenfalls kein rechtsstaatlich legitimiertes Subjekt darstellt. Insgesamt ist daher die gesamte Organisation, einschließlich der Durchführungen in der seit Jahren durchgeführten Art der Transparenzprüfungen rechtswidrig.

ZN – Die BRD präsentiert sich allgemein als moderner Rechtsstaat, sind Sie da nicht enttäuscht wenn selbst Verfassungsrecht ausgehebelt wird und das noch dazu mit staatlicher Mitwirkung.

HdV – Ich fühle für mich, dass das Wort ” Enttäuschung” nicht ausreicht, um zu erklären, was in mir persönlich vor sich geht, wenn ich daran denke und weiß, dass massiv viel falsch läuft in unserem Staat, nur alleine in Bezug auf unsere pflegebedürftigen Bürger und uns als Pflegeleistungserbringer. Ich bin seit Jahren einfach mehr als fassungslos, und es fällt mir schwer zu begreifen, dass diese massiven Verletzungen, auch meiner Grundrechte, weder einen Politiker, Staatsanwalt, noch die Datenschützer auf den Plan ruft. Ich fühle mich als Demokratin, ich möchte auch demokratisch handeln, und erwarte von den Beauftragten in unserem Land, dass auch sie demokratisch handeln. Ich möchte unseren Volksvertretern in ihrem Handeln vertrauen. Nur muss eindeutig festgestellt werden, wenn Lobbyisten am Werke sind, dann geht ganz offensichtlich die Vernunft und auch das benötigte demokratischen Denken und Handeln einiger Politiker den Bach herunter. Und wenn ich an den Bayerischen Datenschutz denke, fällt mit eigentlich so gar nichts mehr dazu ein.

Es macht einen einfach fassungslos! Denn es stellt sich hier wirklich die Frage, warum hier kein Staatsanwalt hingeht, und zumindest den MDK Bayern strafrechtlich belangt, wegen bewusster, vielfacher Rechtsbrüche gegenüber zahlreichen Bürgern. Das Urteil besagt dabei eindeutig, dass die Prüfung nicht fehlerfrei gelaufen ist, und demnach rechtswidrig war. Es kann bis zu einer Klärung durch das Verfassungsgericht wohl nur helfen, wenn man zum gemeinsamen Boykott gegen alle MDK Transparenzprüfungen aufrufen würde, das könnte etwas über das Urteil hinaus bewirken. Doch die öffentlich rechtlichen Medien wären dann wieder ganz in Ihrem Element, wenn es darum geht Pflegedienste unrechtmäßig zu kritisieren und bewusst medienwirksam schlecht darzustellen.

ZN – Sie machen seit 30 Jahren Pflegebedürftigen das Leben leichter, was hat sie dabei am meisten berührt und geprägt?

HdV – Was mich persönlich berührt ist, dass ich auch bestimmt Menschen enttäuscht habe, weil es nicht immer möglich war das optimale und hundertprozentig Richtige zu tun und immer perfekt zu handeln. Geprägt hat mich vor allem in den letzten Jahren, dass die von meinem Team und mir betreuten Menschen oft massive und erdrückende Schicksale erlebt haben. Es ist manchmal gar nicht fassbar, was sich im Leben eines Menschen alles ereignen kann, und wie diese Lasten getragen werden können. Oft ist eine Hilfe der seelischen Leiden schwer möglich. Bemerkenswert finde ich an meinem Leben, dass sich Alter und altern in der heutigen Zeit als eine lebenswerte Zeit darstellen lässt, auch mit viel Lust und Fröhlichkeit am Leben. Aber auch hier muss gesagt werden, dass es mich unsagbar ärgert, dass Politiker auch wieder den Krankenkassen ermöglichen, sich an diesen alten und oft kranken Bürgern zu bereichern. Sie dürfen ungestraft notwendige medizinische Behandlungen ablehnen, und haben einfach die staatliche Erlaubnis, darüber zu bestimmen, dass wer arm ist, bekommt eben keine notwendigen Behandlungen.

Die Ablehnungsmentalität der Sachbearbeiter der Krankenkassen ist eine Demütigung für einen armen, kranken, alten Bürger. Haben sie doch ein Leben lang einbezahlt, und nun wird so einfach mal die notwendige Medikamentengabe abgelehnt. Und das auch wieder mit rechtswidrigen schriftlichen Begründungen. Das Handeln dieser Sachbearbeiter ist absolut rechtswidrig, der Staat hat Vorschriften erarbeitet, aber wer verfolgt schon die Durchsetzung der Rechte dieser Bürger. Sie können teilweise nicht mehr wählen, der Verstand macht ja sehr oft auch nicht mehr so richtig mit… Dies prägt und ärgert mich im Moment massiv.

HdV – Das eine Regierung, die keine Ahnung hat von den tagtäglichen Anforderungen, den alltäglichen Handlungen und den Gefühlen die damit einhergehen, Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und dabei so gut es geht auf die Bedürfnisse dieser liebenswerten oft leidenden Persönlichkeiten einzugehen. Dass diese Verantwortlichen im vollen Bewusstsein ihres Unrechts gegen die zu schützenden Menschen, Konzepte umsetzen die untragbar sind. Dabei privaten Konzernen eine außergewöhnliche Macht verleihen, die denen ad priori nicht zusteht und juristisch nicht möglich ist, weil es gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. Das ärgert mich wirklich, es fällt mir zunehmend schwer an den Rechtsstaat zu glauben.

ZN – Danke für das informative Gespräch.

Das Urteil finden Sie unter: http://portal.pressrelations.de/presseservice_material/pressemitteilungen/pdf/pressrelations_615738_Sozialgericht-Muenchen-Rechtliche-Situation.pdf

ZAROnews – Robert Zach

ARGE – Pflegedienst, Patientenrecht, Gesetzgebung & MDK

Eine Initiative von Pflegedienstbetreibern für Transparenz im Patientenrecht, Pflegequalität und Gesetzegbung

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