Fachlich korrekte Übersetzungen im Bankenrecht

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Die Jahresabschlüsse stehen vor der Tür

BildEs ist wieder soweit.

Bis zum spätestens 31.03. müssen in Deutschland agierende Banken und Kreditinstitute ihren Jahresabschluss nach §242 Abs. 3 (HGB) bei der BaFin einreichen.

Englischsprachige und internationale Banken und Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Abschlüsse in deutscher Sprache einzureichen.

“Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt”, Ludwig Wittgensteiner, 1922, Österreichischer Philosoph.

Die Zeit drängt und Sie stoßen an die Grenzen Ihrer Welt?

Die Anforderungen an die fachgerechte, sprachlich-korrekte Umsetzung englischsprachiger Jahresabschlüsse ins Deutsche sind hoch. Die Übersetzung eines Jahresabschlusses muss sachdienlich, fachgerecht, einheitlich und vergleichbar sein. Fachbegriffe müssen korrekt übersetzt, juristische Anforderungen erfüllt werden.

Der Jahresabschluss dient dabei nicht nur der Erfüllung der Anforderung der BaFin. Das Management, Aktionäre, Gläubiger und sonstige Stakeholder bedürfen ebenfalls einer fachgerechten Übersetzung des bankenrechtlichen Jahresabschlusses. Er dient als Grundlage für zahlreiche unternehmerische und finanzielle Entscheidungen.

Dabei ergibt sich die Notwendigkeit der Übersetzung eines Jahresabschlusses nicht nur aus den juristischen Anforderungen.

Die fachlichen Anforderungen an die Übersetzung

Der Jahresabschluss aller Kapitalgesellschaften nach §242 Abs. 3 HGB enthält die Bilanz, die GUV-Rechnung und meistens einen Lagebericht sowie den Anhang. Der sprachliche Teil macht dabei den überwiegenden Teil aus.

Inhaltlich enthält der Lagebericht umfangreiche Informationen zur Ertragslage, Investitionen, Risikoeinschätzungen, Prognosen, Personalberichte und Angaben und Erläuterungen zur zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Die Darstellung unterliegt dabei § 289 Abs. 4 HGB. Die Erstellung des Abhängigkeitsberichtes ergibt sich bei Aktiengesellschaften nach §312 AktG.

Um den rechtlichen Anforderungen des deutschen Bankenrechts gerecht zu werden, bedarf es einer Übersetzung mit entsprechender Expertise. Dafür sind professionelle Fachkenntnisse erforderlich.

Anspruchsvoll sind die korrekte sprachliche Interpretation der Ausgangssprache und die gleichzeitige Wiedergabe der Tonalität und des Sinngehaltes bei gleichzeitiger Erfüllung juristischer Anforderungen. Gerade der Lagebericht lässt inhaltlichen Gestaltungsraum und ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Bewertung des Unternehmens durch sämtliche Stakeholder. Die Sprache und Darstellungsweise der wirtschaftlichen Verhältnisse müssen die ursprünglichen Intentionen des Ausgangsberichts gleichbedeutend wiedergeben.

Der Jahresabschluss als Kommunikationsmedium mit der Öffentlichkeit

Die Pflicht zur Übersetzung des Jahresabschlusses internationaler Unternehmen sollte als Chance verstanden werden.

Durch die fachgerechte Übersetzung Ihres Jahresabschlusses in die deutsche Sprache ermöglichen Sie einer finanzstarken Gruppe möglicher Stakeholder den Zugang zu den Informationen Ihres Unternehmens.

Nutzen Sie die Chance und präsentieren Sie Ihre Unternehmensergebnisse der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt.

Linguaforum Frankfurt als kompetenter Ansprechpartner

Wir, die Linguaforum Frankfurt GmbH, sind Ihr Ansprechpartner für kapital- und bankrechtliche Übersetzungen. Unsere Übersetzer verfügen über akademische juristische Abschlüsse und bringen die erforderliche Fachkenntnis mit.

Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung, herausragende Leistungen und vortreffliche Ergebnisse.

Wir übersetzen Ihren Jahresabschluss mit Präzision und juristischer Expertise. Unsere Fachkräfte verfügen über handelsrechtliche Kenntnisse und kennen die Anforderung der BaFin.

Unser Prozess
Der Prozess unserer Fachübersetzung unterteilt sich in zwei Schritte:

1. Die Ausgangsversion des Jahresabschlusses wird gelesen. Der Übersetzer kennt die entsprechenden Fachbegriffe. Er nimmt die sprachliche Ausrichtung des Lageberichts und sonstiger Anhänge auf. Der Text wird verstanden und die Kernaussagen zur unternehmerischen Bewertung aufgenommen. Sein Sprachniveau der Ausgangssprache ist das eines Muttersprachlers.

2. Die Übersetzung wird angefertigt. Der Übersetzer ist Muttersprachler und verfügt über die juristischen Fachkenntnisse. Ein akademischer Fachabschluss ist vorhanden. Er fertigt den Text unter Beachtung juristischer Anforderungen an. Dabei legt er Wert auf eine korrekte Kommunikation des Inhaltes sowie die Verwendung der korrekten Fachbegriffe der Zielsprache. Eine exzellente Qualität ist garantiert.

Wenn Sie Interesse an einer zügigen, sprachlich präzisierten und fachgerechten Übersetzung des Jahresabschlusses Ihrer Bank, Kreditinstitut oder FinTech-Unternehmens haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Artikel auf unserem Blog: http://www.linguaforum-frankfurt.de/fachlich-korrekte-uebersetzungen-im-bankenrecht/

Firmenvideo auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=ceMuqvG3r8I&t=10s

—–
Christiane Starke
Geschäftsführerin / Managing Director, Staatlich geprüfte Übersetzerin
Linguaforum Frankfurt GmbH
International Translation Services
HRB 13771 (Amtsgericht Bad Homburg)
An der Herrenmühle 7-9
61440 Oberursel (Taunus)

Telefon: +49 6171 7039 966
Mobil: +49 151 5875 1957
E-Mail: c.starke@linguaforum-frankfurt.de
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Über:

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Frau Christiane Starke
An der Herrenmühle 7-9 An der Her
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Sprachdienstleistungen aller Art sind unsere Kompetenz. Wir sorgen dafür, dass Ihre globalen Geschäfte reibungslos laufen. International und ganz in Ihrer Nähe in Oberursel vor den Toren Frankfurts. Wir übersetzen für Sie Verträge, Werbung, Präsentationen, Websites und dolmetschen bei Ihren Geschäftsterminen, Pressekonferenzen oder Messen.

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PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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