ARAG Verbrauchertipps

WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University

Untermietzuschlag/Diebstahl/Handy

ARAG Verbrauchertipps

Wie viel Untermietzuschlag ist erlaubt?
Besteht für einen Mieter ein berechtigtes Interesse daran, einen Teil seiner Wohnung unterzuvermieten, so muss der Vermieter der Untermiete grundsätzlich zustimmen. Laut ARAG Experten darf der Vermieter allerdings unter den Voraussetzungen des § 553 Abs. 2 BGB einen Untermietzuschlag verlangen, wenn er an eine dritte Person untervermietet. In der Regel wird ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Untermiete als angemessen erachtet. Erreicht der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete nicht, so dass der Mieter deshalb durch die Untervermietung einen höheren Gewinn erzielt, wird ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 Prozent als zulässig erachtet (Landgericht Berlin, Az.: 18 T 65/16). Für preisgebundenen Wohnraum gibt es allerdings eine Sonderregelung. Gemäß der Neubaumietenverordnung 1970. Danach darf der Vermieter bei einem Untermieter lediglich einen Untermietzuschlag in Höhe von 2,50 Euro monatlich und bei zwei und mehr Untermietern einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro monatlich erheben.

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten/

Diebstahl im Fitnessstudio
Wird einem Mitglied im Umkleideraum oder aus dem Spind etwas gestohlen, fragt man sich, wer für den Schaden aufkommen muss. Der Studiobetreiber kann sich der Haftung laut ARAG Experten weder durch ein Hinweisschild “Für Garderobe wird keine Haftung übernommen” noch durch eine entsprechend pauschale Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig entziehen. Trifft das Studiomitglied allerdings ein eigenes Verschulden am Diebstahl seiner Sachen, so muss der Studiobetreiber in der Regel nicht haften. Ein Verschulden kann zum Beispiel dann angenommen werden, wenn das Mitglied seine Sachen nicht im Spind einschließt, sondern unachtsam rumliegen lässt oder den Spind nicht abschließt. Selbst wenn das Mitglied seine Wertsachen im Spind eingeschlossen hat, wird unter Umständen ein Eigenverschulden angenommen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Sachen von hohem Wert handelt (OLG Hamm, Az.: 8 U 234/04).

Download des Textes:
https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/

Handy im Auto bleibt kritisch
Vor kurzem haben die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in einem Fall das Handyverbot aufgeweicht. Die Richter sprachen einen Autofahrer frei, der während eines Telefonats ins Auto stieg. Nachdem er den Motor startete, schaltete sich die Freisprecheinrichtung ein. Der Mann vergaß aber, sein Telefon aus der Hand zu legen (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 212/16). Andernorts kann aber durchaus strenger gegen telefonierende Autofahrer vorgegangen werden, warnen ARAG Experten. Das OLG Oldenburg verurteilte jetzt sogar einen Lkw-Fahrer, der das Smartphone nur in die Hand nahm, um es an der Ladebuchse anzustöpseln. Ein Telefon anzuschließen bedeute, es zu nutzen, und das sei eben verboten, argumentierten die Richter (OLG Oldenburg, Az.: 2 Ss (OWi) 290/15).

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.