ARAG Verbrauchertipps

WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

Windows-Support/ Autoheizung / Gehaltslisten/ Schneegestöber

Support-Ende für Windows 7 am 14. Januar 2020
Nach zehn Jahren ist es vorbei: Windows-Hersteller Microsoft versorgt seinen Software-Dino Windows 7 nicht mehr mit Sicherheitsupdates. Betroffen sind laut Marktforschungsunternehmen Netmarketshare mehr als ein Viertel aller privaten Internetnutzer. ARAG Experten raten betroffenen Verbrauchern also dringend, ihre Rechner auf Windows 10 zu aktualisieren, weil die Rechner sonst immer unsicherer werden. Ob das alte Gerät den Umstieg schafft oder ein neuer PC her muss, kann man mit diesem Update Assistenten von Windows prüfen. Ist das System geeignet, kann man seinen Rechner entsprechend updaten. Vor dem Update sollte man unbedingt eine Sicherheitskopie des Systems anfertigen und auch alle Fotos, Filme und Dokumente sichern. Für Firmen gibt es eine Gnadenfrist bis 2023. Sie werden kostenpflichtig drei weitere Jahre mit Sicherheitsupdates versorgt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Motor laufen lassen verboten
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, den Motor seines stehenden Fahrzeugs laufen zu lassen, um es im Winter mit der Heizung vorzuwärmen oder im Sommer mit der Klimaanlage herunter zu kühlen. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung dar. Danach sind unnötiger Lärm – wie etwa lautes Türenschlagen – und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht dafür eine Strafe von 10 Euro vor.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Anonymisierte Gehaltslisten nicht erlaubt
Nach Auskunft der ARAG Experten steht es nicht im Widerspruch zum Datenschutz, wenn der Betriebsrat Einsicht in die Bruttogehälter der Mitarbeiter bekommt und dabei verlangt, dass die Klarnamen enthalten sind. Denn mit anonymisierten Listen kann er seine Kontrollaufgabe nicht korrekt ausüben. In einem konkreten Fall hatte sich der Chef geweigert, die Bruttogehälter mit dazugehörigem Namen herauszurücken und verwies auf den Datenschutz. Doch die Richter sahen weder die Datenschutzgrundverordnung noch das Bundesdatenschutzgesetz gefährdet (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 3 TaBV 10/18).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Schneegestöber vom Autodach
Wenn es morgens nicht nur dunkel, sondern auch noch kalt ist, kann es schon eine Zumutung sein, das Auto von Schnee und Eis zu befreien, bevor man losfährt. Daher beschränken sich frierende Autofahrer gerne auf das Nötigste: Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe und im Seitenfenster – das sollte fürs Erste reichen. Der Rest schmilzt schon weg, wenn das Auto erst warm wird. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es verboten ist und teuer werden kann, wenn man mit einem verschneiten Fahrzeug losfährt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen nicht nur die Scheiben, sondern auch das Wagendach, Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und das Kennzeichen von Eis und Schnee befreit werden. Für faule Fahrer kann es richtig teuer werden: Bis zu 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen. Und wenn es zu einem Unfall kommt, riskieren die nachlässigen Autofahrer zudem den Versicherungsschutz und Schadenersatzforderungen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

pr-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf Akzeptieren autorisieren Sie alle Profilierungs-Cookies. Durch Klicken auf Ablehnen oder das X werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf Anpassen können Sie auswählen, welche Profilierungs-Cookies aktiviert werden sollen.
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden.